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Benötige Gutachten für den TÜV nach Entdrosselung - Druckversion

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Benötige Gutachten für den TÜV nach Entdrosselung - Nic.1701 - 18.09.2008

Hallo,
Ist hier im Forum vielleicht nicht ganz richtig, ich frag aber mal trotzdem:

Ich habe für meinen Bruder eine Zephyr 550, Bj. 91, entdrosselt.

Als er dies beim TÜV eintragen wollte, wurde ihm gesagt, dass er hierfür ein Gutachten bräuchte, da die Originaldaten (50 PS) nicht in seinem Brief stehen würden, das Motorrad im Urzustand gedrosselt gewesen sei.
Das Motorrad wurde vorher vom Vorbesitzer bereits von 20 PS auf 27 PS entdrosselt, diese Werte stehen auch im Brief.

Jetzt meine Frage:

Hat einer von euch irgendeine Adresse, wo man solche Bescheinigungen bekommen kann?

Habe bereits eine Email an <!-- e --><a href="mailto:info@kawasaki.de">info@kawasaki.de</a><!-- e --> geschickt, jedoch bisher keine Antwort erhalten.

Gruߟ
Nic.


- wepps - 18.09.2008

Hi, so weit ich weiߟ brauchst du zunächst erst einmal die Bescheinigung (Rechnung) über die Durchführung der Entdrosselung von einer Werkstatt. Mit dieser dann beim TÜV abnehmen lassen, und im Brief eintragen lassen.
Dann ist glaube ich noch ein Gang zur Zulassungsstelle nötig die einen neuen KFZ-Schein ausfertigt, ob dies aber notwendig ist weiߟ ich nicht genau.

Aber schau auch mal hier im Zephyr-Forum nach.

Gruߟ
Wepps