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Soziusabdeckung ABE/Teilegutachten - eydoar - 13.12.2008 Hi Leute, ich weiß dass es ja für die Soziusabdeckung von Kawa (original) ein Teilegutachten oder ABE gibt, die besagt dass es nicht eingetragen werden muss. Und genau diese hätte ich gerne. Daher die Frage: Hat wer diesen Wisch und könnte ihn mir mal kopieren und per email schicken? <!-- e --><a href="mailto:eydoar@yahoo.de">eydoar@yahoo.de</a><!-- e --> Vielen Dank im Vorraus Gruß Micha p.s. @ die moderatoren: es gab mal einen tread bei den ausdiskutierten sachen, wo alle abes, teilegutachten und so eingetragen waren...den find ich nimmer, wo ist der hin? - eydoar - 13.12.2008 Sorry wegen doppelpost, aber es ist dringend: Ist die originale Kawasaki-Soziusabdeckung irgendwie innen oder so gekennzeichnet oder lässt sich das überhaupt nich wirklich nachweisen obs die originale ist oder eine von einem dritthersteller? thx im Vorraus Gruß micha - wepps - 13.12.2008 Hi, meintest du dieses hier ? Steht im Downloadbereich Gruß Wepps - eydoar - 13.12.2008 Erstmal vielen vielen dank dass du antwortest 1. wenn ich auf den downloadbereich klicke stehen da genau 0 dinge drin, weiß auch nich warum... 2. weißt du ob die verkleidung gekennzeichnet ist? 3. da steht drin, dass man doch ne neue abe beantragen müsste, dass heißt nicht ich kann den wisch mit mir nehmen und mal das teil anbauen und mal nicht? Vielen dank gruß micha - wepps - 13.12.2008 zu 1) müsste so aussehen. zu2) Sorry, das kann ich dir leider nicht sagen. Gruß Wepps - eydoar - 13.12.2008 vielen dank für die antworten. hast du noch eine antwort auf meine dritte frage? sprich: wie ist das jetzt? Da steht drin ich müsst was abe-technisch ändern. Also ist das doch keine ABE für das Teil oder wie? Kann ich den Wisch mitnehmen und das Teil mal angebaut haben und mal nicht? Bitte beantworte mir das noch, dann geb ich auch ruhe gruß micha - wepps - 13.12.2008 Deine 3. Frage hatte ich eben nicht gesehen, die hast du wahrscheinlich noch editiert. Kann dir aber dazu auch nichts sagen weil ich mich mit dem Thema Soziusabdeckung mangels Interesse nie beschäftigt habe. Habe aber gerade noch hier einen Thread gefunden der dir evt. weiter helfen könnte. Es gibt noch einige andere Threads, da sind aber leider immer noch die ganzen Fotos (Attachments) nicht sichtbar. Gruß Wepps - eydoar - 13.12.2008 erstmal vielen dank für deine mühe und geduld aber vorbildlich wie ich bin ^^ hab ich die artikel natürlich alle schon gesehen...nur leider helfen die mir ja auch nich weiter... weiß denn sonst keiner wie das läuft mir der soziusabdeckung abe technisch? Gruß Micha - gpz-norden - 14.12.2008 eydoar\;p=\"92308 schrieb:weiß denn sonst keiner wie das läuft mir der soziusabdeckung abe technisch? Moinsen, im Downloadbereich ist keine ABE, sondern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Kawasaki vorhanden. Dies ist die Grundlage für eine technische Abnahme gem. §19 StVZO für den Prüfer. In einer ABE werden ggf. kleine Auflagen gemacht, der Anbau ist aber generell nicht prüf- bzw. eintragungspflichtig... Was für eine Kennzeichnung hast Du denn in Deiner Abdeckung...??? Grüße, Sascha - eydoar - 14.12.2008 nun also auch vielen dank für deine antwort gpz-norden dachte nur dass es ne abe sein soll wel es auch so betitelt ist im downloadbereich und daher wunderte ich mich wie ich näher nachgelesen hab. Wie meinst du das: der Anbau ist nich prüf- oder eintragungspflichtig? ich dachte ein verkleidungsteil muss grundsätzlich eingetragen werden... Gruß micha - gpz-norden - 14.12.2008 eydoar\;p=\"92310 schrieb:Wie meinst du das: der Anbau ist nich prüf- oder eintragungspflichtig? ich dachte ein verkleidungsteil muss grundsätzlich eingetragen werden... Moinsen, es gibt Anbauteile, die haben vom Hersteller eine ABE. Da hat sich der Hersteller die Mühe gemacht und ein kostenintensives Prüfverfahren eingeleitet. Das sieht man z.B. bei Verkleidungsscheiben von MRA und PUIG, die eigentlich nur mit ABE kommen. Die sind dann nach deutschen Recht getestet.... und können ohne weiteren Eintragungen angebaut werden. Die Bauteile haben dann dann auch eine KBA Nummer (Kraftfahrbundesamt). Andere Hersteller bekommen für diverse Bauteile nur ein Prüfgutachten, das als Grundlage für den TÜV Prüfer dienen soll, eine Abnahme bzw. die Eintragung vorzunehmen. Das hat damit zu tun, inwiefern die Genehmigungsstelle solcher Bauteile es wertet, ob diese Bauteile ohne weitere Prüfung angebaut werden können, oder nicht. Nochmals: was hast Du denn in Deiner Abdeckung eingeprägt??? Irgendetwas muss da ja stehen, um einen Vergleich mit einer Bescheinigung zu ermöglichen. Achso.... um nun alles zu verwirren. Es gibt natürlich auch die sogenannten EG- Baumusterbescheide (E- Genehmigungen). Findet man zumeist auf nicht- serienmäßigen Abgasanlagen (Sporttöpfe). Hier verpflichtet sich der Hersteller, ein im Eu- Gebiet geprüftes Baumuster genau nach diesem zu bauen. Der Halter des Fahrzeuges ist dann aber für die Einhaltung der geltenden Richtlinien (z.B. die Lautstärke einer Abgasanlage) verantwortlich... Grüße, Sascha - eydoar - 14.12.2008 hi, ich hab die abdeckung noch nicht, kann aber günstig an eine kommen, da steht halt nur NIX drin, deswegen ja...sieht aber irgendwie wie die originale aus, aber auseinanderhalten kann ich die eh nich so richtig ... Was für mich so primär interessant ist: 1. Die von wagner zum Beispiel, wenn ich die eintrage muss die dann immer dran sein oder kann man die dann auch für soziusgebrauch entfernen kurzfristig? 2. Bei der Originalen von Kawa, sagen wir mal ich trag sie auch ein, muss ich dann immer allein fahren oder geht da dass auch dass ich die bei bedarf immernoch abnehme, da ich ja so sachen wie fußrasten für den sozius/sozia dran lasse (so wie in dem wisch geschrieben steht) gruß micha - Guest - 14.12.2008 Hallo, Micha, jetzt misch ich mich auch mal ein: das Dokument hier im Downloadbereich ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Kawasaki, mit der die Original-Sitzbankabdeckung in die Papiere eingetragen wird - also keine ABE. Als Eintragung ist dort "wahlweise" genannt, d.h. wenn montiert und eingetragen, kannst das Ding zwischenzeitlich wieder abnehmen und durch die Sozia ersetzen - ist ja auch ne Art Sitzbankabdeckung Merkwürdig an der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist allerdings, das da nirgendwo steht, wie das Originalteil gekennzeichnet ist - so gesehen könnte man die eigentlich für alle möglichen Sitzbankabdeckungen verwenden - Stirnrunzel Aber wie auch immer - mit dem Ding musst du zum TÜV Schöne Grüße Volker - eydoar - 14.12.2008 screwdriver\;p=\"92335 schrieb:Als Eintragung ist dort "wahlweise" genannt, d.h. wenn montiert und eingetragen, kannst das Ding zwischenzeitlich wieder abnehmen und durch die Sozia ersetzen - ist ja auch ne Art Sitzbankabdeckung das seh ich ganz genauso, wenn dass stimmt dass die zwischendurch abgenommen werden darf is die genau richtig, würde ich sogar dann eintragen lassen. Und dass das nirgendwo gekennzeichnet ist ist doch echt geil, hoffe das sieht ein tüv-prüfer genauso... Wer sonst noch seinen Senf dazugeben will gruß micha |