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Fahrzeugbrief/EG-Typenbescheinigung - tunnelratte - 09.02.2009 moinsen an alle, da ich mir ja eine gpz gekauft hab wollte ich um platz in der garage zu haben meine 125er MZ RT verkaufen. als ich gestern dann den brief und alles andre rausgesucht hatte fiel mir auf das in meinem Fahrzeugbrief/ EG-Typenbescheinigung (also kein grüner kfz-Brief sondern nur ein weißes A5 blatt mit allen angaben) ich nicht als Eigentümer angegeben bin. ich hoffe das mir jemand von euch helfen kann gruß tunnelratte - kle-driver - 09.02.2009 Mal gucken, vielleicht kann ich Dir weiterhelfen: Ich hab ja auch noch so ein ähnliches Gerät rumstehen. Da sind die Eigentümer nur im nichtamtlichen Teil der Betriebserlaubnis eingetragen. Wenn Du diese hast, kannst dich reinschreiben und das Ding verkaufen. Du müsstest aber noch eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1) haben, da müsstest Du, bzw. der Letzte auf den die Kiste zugelassen war drin stehen. Wenn Du das Teil verkaufst, wird eine Neue ausgestellt, in der dan derjenige drinsteht, der das Bike kauft, bzw. zulässt. Zur Absicherung einen Kaufvertrag abschließen, in dem drin steht, dass Du der derzeitige Eigentümer bist. Fertig Gruß Roman - tunnelratte - 09.02.2009 Zitat:Mal gucken, vielleicht kann ich Dir weiterhelfen: also kann ich da ohne weiteres meinen Namen eintragen? soll das -in Deutschland- wirklich so einfach gehen? muss da ausser namen noch was andres rein? Adresse oder so ähnlich? der Teil 1 ist der Fahrzeugschein ne? (stell mich heute wieder doof an) - kle-driver - 09.02.2009 [quote="tunnelratte";p="97360 also kann ich da ohne weiteres meinen Namen eintragen? soll das -in Deutschland- wirklich so einfach gehen? muss da ausser namen noch was andres rein? Adresse oder so ähnlich? der Teil 1 ist der Fahrzeugschein ne? (stell mich heute wieder doof an)[/quote] So sollte es sein. Aber geh doch einach mal auf die Zulassungsstelle Deiner Stadt/Gemeinde, die sollten Dir da auf jeden Fall weiterhelfen können, damit Du ganz sicher bist. - Rubino - 09.02.2009 @ kle-driver: Hattest du ne OP ? Oder liegts daran dass du n Mädchenmotorrad fährst (siehe Profil) - kle-driver - 09.02.2009 Rubino\;p=\"97364 schrieb:@ kle-driver: Hattest du ne OP ?ups, da war wohl der Fehlerteufel unterwegs, habs schon bereinigt, danke Rubino\;p=\"97364 schrieb:Oder liegts daran dass du n Mädchenmotorrad fährstDir geb ich gleich ein Mädchenmotorrad - Rubino - 09.02.2009 kle-driver\;p=\"97383 schrieb:Dir geb ich gleich ein Mädchenmotorrad Warscheinlich nicht - kle-driver - 09.02.2009 Rubino\;p=\"97384 schrieb:kle-driver\;p=\"97383 schrieb:Dir geb ich gleich ein Mädchenmotorrad Es ist immer wieder schön in diesem Forum, schönen Tag noch :top - screwdriver - 09.02.2009 Hi, die 125er werden in der Regel ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 verkauft. Dafür gibts die EG-Konformitätserklärung oder Übereinstimmungsbescheinigung, die alle erforderlichen Daten enthält. Die Dinger sehen bisweilen recht abenteuerlich aus. Die Zulassungsstelle vermerkt da drauf meistens - oft handschriftlich - das keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgegeben wurde, schreibt einfach das Kennzeichen drauf und kloppt nen Stempel drunter. So war das seinerzeit bei meiner Honda VT 125. Aufgrund der Daten in der Übereinstimmungsbescheinigung wird dann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt. Hoffe, damit ist dir geholfen. Schöne Grüße aus Oberhausen - kle-driver - 10.02.2009 screwdriver\;p=\"97465 schrieb:Hi, Hm, ich weiß ja nicht, wann das bei Dir war, aber ich habe den Teil 1 dal liegen, ausgestellt 06/2008 Aber wie gesagt, die Zulassungsstelle weiß mit Sicherheit Rat - tunnelratte - 10.02.2009 moinsen/mahlzeit danke erstmal für eure Hilfe und Kommentare... ich hab dann mal kle-driver´s vorschlag beherzigt und bin heute früh zur zulasungsstelle und die meinten das sich nur über den Kaufvertrag der wahre Eigentümer herrausstellen lässt, und ich deshalb mich dort Eintragen kann oder nicht je nachdem wozu ich lust habe. die zulassungsstelle vermerkt bloß den Halter der nicht zwangsläufig der Eigentümer sein muss auf dem Fahrzeugschein/ Teil 2, der Teil 1/Brief kann auf Wunsch (und Kosten) erstellt werden. Laut Zulassungsbehörde soll ich beim Verkauf den Kaufvertrag mit Vorlegen um zu beweisen das das motorrad wirklich mir gehört und ich es dementsprechend auch verkaufen kann... was mir allerdings noch schleierhaft ist die Tatsache das ich das Fahrzeug theoretisch weiterverkaufen könnte auch wenn es mir nicht mehr gehört aber das wär ja ne ganz andre geschichte also Danke nochmal an alle - kle-driver - 10.02.2009 tunnelratte\;p=\"97518 schrieb:moinsen/mahlzeit Bitte gern geschehen. Du könntest theoretisch auch andere Dinge verkaufen, die Du besitzt, aber nicht Eigentümer bist. So z.B verkaufe ich derzeit eine Yamaha TW 125. Obwohl ich den "Brief" habe bin ich zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer. Ist ne juristische Spittzfindigkeit, hat mit der Willenserklärung der Übereignung zu tun usw. Kann ich bei Bedarf beim Treffen bei nem Bier mal näher erläutern. Grüssle |