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Original Auspufftöpfe aufbohren?? - Druckversion +- GPZ Forum (https://gpz.info) +-- Forum: Technik (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Technik (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=23) +--- Thema: Original Auspufftöpfe aufbohren?? (/showthread.php?tid=4504) Seiten:
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Original Auspufftöpfe aufbohren?? - haby100 - 02.03.2009 Hallo. Um einen besseren Sound zu bekommen hat schon mal jemand die originalen Auspufftöpfe aufgebohrt oder ähnliches ?? Erfahrungen ?? Leistungsverlust ?? was haltet ihr davon??? - Morpheus - 02.03.2009 Habe mir darüber keine Gedanken gemacht da du damit nur die Betriebserlaubniss verlierst... - Puchfreak - 02.03.2009 also ich behaupte mal ne 2 in 1 anlage ist billiger als den stress mit den bullen. Betriebserlaubniss und Versicherung erlischt. Also du kannst das schon machen nur bruast du sie dann garnimmer anmelden. Ich ahb mich früher genung mit denn Bullen rumgeärgert. Nur weil ich mit 80 der Polizei die vorfahrt genommen hab... also aufm Mofa Und ausserdem Klingt das verdammt scheisse an den Original töpfen. Und wenn dus unsauber machst geht mehr kaputt!!! - Kishu - 02.03.2009 Hi, hier im Forum hats mal jemand wunderschön umschrieben... Copyright-Edit: "Um das Prallblech zu entfernen reicht ein Stück Rohr, man hört ja immer wieder von diesen Garagen-Unfällen, also wo man sein Moped rückwärts rein schiebt und das Stück Rohr übersieht, welches dann dummerweise genau in den Auspuff gelangt und das Prallblech umbiegt. Wie der Zufall das will schiebt man das Moped beim nächsten mal versetzt rein und der andere Pott ist betroffen. Dumm ist nur das die Polizei nicht an solche Zufälle glaubt, und wenn die da Ihren Maßstab reinstecken können ohne am Prallblech anzustossen hat man ein Problem. " ..... Auf jeden fall wirst mit bohren net sooo viel erfolg haben, ausser du hast gscheite dicke in ausreichender länge. Ich hab mir zum Spass mal 2 günstige endschalldämpfer bei ebay geschossen und das bei denen gemacht, rohr rein, schlägler(ok schlag!), blech weg/krumm. Naja der riesen erfolg isses net, manchmal spotzt sie halt etwas und etwas lauter is sie auch aber von gutem klang kann keine rede sein. Auf jeden fall sind das halt etz meine Winter töpfe wegen dem salz, dann hab ich die besseren geschont. Aber die betriebserlaubnis geschweige denn die versicherung erlischt natürlich nicht wegen 2 endschalldämpfern! Falls man dich erwischt gibts halt ne lautstärke messung und dann musst halt rückbauen, evtl ne verwarnung, wenn ganz schlimm is ne stillegung. Bei meinen haupttöpfen hätt ichs NICHT gemacht! Gruß Jonathan - wepps - 02.03.2009 Kishu\;p=\"100426 schrieb:Hi, Hast du deinen Thread nicht mehr gefunden Gruß Wepps - Kishu - 02.03.2009 Nicht gesucht triffts besser... - Yuri - 03.03.2009 also; man kann es natürlich "professionell" machen. dafür benötigst du neue nieten und ein schweißgerät. nach der behandlung ist kaum ein eingriff zu sehn. vorgehensweise: -beide esd abschrauben -endkappe entfernen -prallbleche mit einem rohr durchstoßen -prallbleche von krümmerseite aus mit drah herausziehen oder rausschütteln (ist eine ganz schöne friemelei^^) -innerstes lochblech herausziehen und zusammenbiegen -inneres lochblech wieder anschweißen -endkappe draufnieten --> siehe da: gepimmte originalschalldämpfer. vom klang her; halt lauter. luftfilter hatte ich den originalen behalten. motor wurde auch nicht neu eingestellt. subjektiv hats was an leistung und drehmoment gebracht. achte nur drauf, dass du den krümmer nicht lockerrüttels beim abnehmen der esd. edit: musst halt das lochblech ordentlich zusammenbiegen und auf beiden seiten auch gleich "tief" machen. sonst fällts auf. - wepps - 03.03.2009 Kishu\;p=\"100432 schrieb:Nicht gesucht triffts besser... Hehe, ich wollt´s ja nicht gleich schreiben aber wenigstens ehrlich biste. Gruß Wepps - Pakonti - 03.03.2009 Hi. Also sorry aber ich kann das nicht so ganz nach vollziehen. Warum magst du denn denn Esd aufmachen bzw aufbohren. Nur wegen dem Sound? Also wenns daran Liegt. Dann spar dir das geld für eine Auspuffanlage. - torfmull - 03.03.2009 Kishu\;p=\"100426 schrieb:Aber die betriebserlaubnis geschweige denn die versicherung erlischt natürlich nicht wegen 2 endschalldämpfern! ...ähh FALSCH!!! Sobald am Abgasverhalten etwas verändert wird, erlischt die Betriebserlaubnis. Alles andere, was danach die Streckenposten machen, is von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern wird die Kiste beschlagnahmt, kommt zum TÜV und dort wird ein sehr teures Gutachten gefertigt. Rate mal, wer das alles zahlen darf? - Rubino - 03.03.2009 Nene Torfmull, was du da sagst WAR mal, ist inzwischen Geschichte. in den letzten Jahren hat sich da n bischen was getan. Inzwischen ist man sich einig das durch nen zu lauten Auspuff das Fahrverhalten nicht so maßgeblich verändert wird Trotzdem würd ich das aufbohren lassen. Höchstens dickere Röhrchen reinmachen, das wär ne Alternative - torfmull - 03.03.2009 Okay, ich lass mich gern vom Gegenteil überzeugen. War dann halt noch auf dem alten Stand... - Morpheus - 03.03.2009 Aber wir sind uns alle einig, Aufbohren ist sinnloser Pfusch... - torfmull - 03.03.2009 RICHTIG!!! Ich darf aber nochmal kurz aus der StVZO zitieren: "(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Ãnderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung 1. die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder 2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden." Kann sich jetzt jeder selbst seinen Teil denken... - Pakonti - 03.03.2009 Moin. Hab ich schon Torffi. Also meine Meinung, Geld sparen und Auspuffanlge kaufen fertig. Alles andere ist nur rumgemache und Pfusch. |