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AU - skamp - 30.10.2005

RealFuchs\;p=\"1 schrieb:Hallo,
ich bin mir nicht wirklich sicher, aber wie schaut das aus. Ich muss mein motorrad ummelden, auf der straßenverkehrsamt-seite steht u.a. dann ich ne AU-Bescheinigung mitbringen muss.
Wie aktuell muss die eigentlich sein? schlieߟlich wird die ja nicht bei der HU gemacht. und beim tüv wohl auch nicht. habe nur eine, die bei der erstzulassung gemacht wurde (1998). Reicht die aus, oder muss ich erst noch eine neu machen?

Martin\;p=\"1 schrieb:AU (Abgasuntersuchung) ?
Beim Moped? Es soll zwar ab 2006 sowas eingeführt werden, aber im Moment ist das noch nicht aktuell. Ich denke, dass das nur für Kfz allgemein auf deren Seite steht.

Meloon\;p=\"1 schrieb:Martin hat recht! Es gibt noch keine Abgasuntersuchung für Motorräder.

Kann also nie im Leben für's Moppi gelten!

MichaMV\;p=\"1 schrieb:Und wenn die AU 2006 kommt gilt das erstmal nur für Neufahrzeuge.

Der Doctor\;p=\"1 schrieb:Als ich mir nen Wunschkennzeichen vorher online reserviert habe, stand das auch dabei. Beim Anmelden sagte der Typ dann, das man bei Bikes sowas nicht braucht.
Doc

RealFuchs\;p=\"1 schrieb:sehr schön, habt vielen Dank für die schnellen Antworten.



Abgasuntersuchung für Motorräder ab dem 01.04.2006!http://ww - nappo - 11.04.2006

Betroffen sind: Motorräder, Roller, Leichtkrafträder, Trikes und Quads, 2- und 4-Takter, ab 50 ccm mit einer Erstzulassung nach dem 01. 01.1989.

Die Abgasuntersuchung findet zusammen mit der Hauptuntersuchung beim TÜV, DEKRA, GTU etc. statt. Oder in einer dafür zugelassenen Werkstatt, wobei man dann den Prüfbericht zur HU vorlegt. Es darf aber max. 1 Monat zwischen AU und HU liegen. Es gibt weiterhin nur eine Prüfplakette für beides, d.h. keine Abgasunteruschung -> keine TÜV Plakette.
Die AU (oder AUK, oder UU, oder wie auch immer man sie nennen will)wird aber erst mit der nächsten Hauptuntersuchung fällig, man muss also nicht sofort zur AU.

Gemessen wird der CO-Gehalt der Abgase je nachdem ob mit geregeltem KAT oder ohne bzw. mit ungegeregeltem KAT.
-> geregelter KAT: Messung im erhöhten Leerlauf, Grenzwert: 0.3% vol. bzw. Herstellerangabe
-> ohne/ ungeregelter KAT: Messung im einfachen Leerlauf, Grenzwert: 4,5 % vol. bzw. Herstellerangabe.

WICHTIG: Für Motorräder, bei denen original Schalldämpfer mit KAT durch einen Austauschschalldämpfer ohne KAT jedoch mit E-Prüfzeichen ausgetauscht wurden, gelten die Grenzwerte für die KAT Version!

Zusatzkosten: Da schwanken die Angaben von 17-37EUR, wohl auch regional abhängig und von der durchführenden Stelle (TÜV, Dekra, Werkstatt...)


- wepps - 03.12.2007

Hier dazu noch eine Information von KÜS
(Abgasuntersuchung und Geräuschmessung)

KÜS Info