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Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - cthulhu - 14.04.2010 Habe gerade im Punktekatalog folgendes gesehen: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 1 Punkte 75 Euro Regelsatz Fahrverbot: Nein Was ist denn daß? Darf man in Deutschland am Sonntag nicht Biken? Grüße aus Ösiland Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - Morpheus - 14.04.2010 LKWs haben am Sonntag fahrverbot, außer mit Sondergenehmigung... Und es gibt in Kurgebieten auch Mopedfreie Zonen... Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - antibike - 14.04.2010 Es gibt Strecken welche meist zeitlich beschränkt für Motorräder gesperrt sind. Kannst dir dazu auch mal dieses Thema hier im Forum durchlesen.[attachment=0]Nach der Formulierung im Punktekatalog kommt man dann am Samstag wohl doch um die Strafe herum? Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - Rubino - 14.04.2010 Jo, is hier in der Gegend ne Standart-masche um die stark befahrenen Straßen wo ständig geheizt und sich fröhlich um den baum gewickelt wird, zu entschärfen. Aber das das so billig ist wusst ich noch nicht ![]() Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - gpz-norden - 14.04.2010 Moinsen, Zitat:130600 Sie fuhren verbotswidrig an dem Sonntag/Feiertag *) mit einem LKW Was anderes ist mir nicht bekannt... Grüße, Sascha. Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - Spezialistz - 14.04.2010 ich wurde letztens sonntags mit nem kumpel angehalten, der seinen vw t4 als lkw angemeldet hat. der wollte dann auch schon die sonntags-fahrverbotskeule auspacken. aber als er ihn dann darauf aufmerksam gemacht hatte, dass das nur für lkw über 7,5t gilt, bzw 3,5t mit anhänger ist der kerl (so mitte 20, anscheinend sternchenjäger) erstmal in den wagen verschwunden und hat geblättert.. ![]() Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - Fle>< - 14.04.2010 Wieso meldet man seinen VW-Bus als LKW an? Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - Morpheus - 14.04.2010 Das hat in Steuer und Versicherung Vorteile meinte mein Kollege mal, der hatte seinen auch so gemeldet... Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - TwinStorm - 14.04.2010 Morpheus schrieb:Das hat in Steuer und Versicherung Vorteile meinte mein Kollege mal, der hatte seinen auch so gemeldet... Ergänzung: Das geht jedoch nicht mit jedem beliebigen T4, da müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein. z.B. eine fest eingebaute Trennwand zwischen Fahrerkabine und Lade-bzw. Frachtraum, wenn es sich beispielsweise um einen Transporter handelt... Aber wenn solche Voraussetzungen existieren, ist es auf jeden Fall deutlich günstiger mit der LKW-Zulassung. Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - Spezialistz - 15.04.2010 TwinStorm schrieb:Morpheus schrieb:Das hat in Steuer und Versicherung Vorteile meinte mein Kollege mal, der hatte seinen auch so gemeldet... richtig, das ist ein transporter. der kann als lkw zugelassen werden und kostet dann statt 401€ steuer (pkw) nur noch 210€ (lkw). versicherung weiß ich jetzt nicht.. Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - Ogrim - 15.04.2010 Was noch gilt für ein Fahrzeug um als LKW durchzugehen: Die Ladefläche muss gleich groß oder größer der Grundfläche des Fahrgastraumes sein. Er darf nicht unmittelbar Rückrüstbar sein in Sachen Lädefläche -> Fahrgastraum, was allerdings nicht zwingend eine Trennwand vorsieht (Rücksitze raus und ne festinstallierte Platte kann unter umständen reichen) und wie im Falle meines Passats (weil ich mit dem Gedanken gespielt hatte ihn umzubauen) hätten die hinteren Scheiben durch Bleche verdecken/ersetzen werden müssen. |