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Eintragungen im Fahrzeugschein - squaredancer - 23.06.2006 Also, mich würde mal interessieren, was von den folgenden Dingen man besser im Fahrzeugschein eintragen lassen sollte und welche Unterlagen man dann dafür braucht 1. 60 PS Vergaser 2. Doppelscheibenbremse 3. Vollverkleidung 4. Heckhöherlegung Und wenn ich dann schon mal beim TÜV bin, wie ist das mit dem Eintragen der Reifenmodelle? Ich meine, irgendwo schon was gelesen zu haben, daß jemand nur noch die Größen drin stehen hat, also nicht mehr das Fabrikat. Geht sowas? Wenn das schon einer hat, kann er wohl mal seinen Schein einscannen und hier posten? LG Fronti ![]() - Björn - 23.06.2006 Wenn du eh schon beim TÜV bist, würde ich das alles gleich mit eintragen lassen... 60PS ist ja quasi obligatorisch, sonst gibt das einen riesen Ãrger. Bremse würde ich auch machen, wenn da was passiert und du mit einer nicht eingetragenene Bremse rumgondelst... Das einzige was ja nicht direkt eine sicherheitstechnische Bewandnis hat ist die Vollverkleidung. Das mit den Reifen kommt ein bisschen auf den Prüfer an, ob er dir das austrägt... Da kommt das dann auch ein bisschen darauf an, ob du das machst, während sie offen ist, oder nicht, da machen manche TÜVler auch einen Unterschied... ![]() Björn - squaredancer - 15.07.2006 Hallo, muß bei meinen Papieren die Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 identisch sein? Meine Drossselung wurde von der Zulassungsstelle nur im "Schein" eingetragen, nicht aber im "Brief", da hat die GPZ nach wie vor 44kw. Ist das so richtig? Grüße, Claudi - squaredancer - 16.07.2006 claudi, eigentlich muß auch im brief die drosselung eingetragen sein ![]() ![]() sonnige grüße gudio - squaredancer - 17.07.2006 Hallo, es muss beides umgetragen werden. Patrick - squaredancer - 31.07.2006 Hallo, danke für Eure Auskunft. Die Zulassungsstellen in Mainz und in Offenbach haben mir allerdings jetzt gesagt, dass eine Drosselung nur im "Schein" eingetragen sein muß, da dieser mit zu führen ist. Eine Eintragung im "Brief" ist nicht nötig. Dieser muß nämlich dann komplett neu ausgestellt werden, da er seit neustem fälschungssicher ist (EU Norm). Sollte der Besitzer wechseln erhält er ja ebenfalls das TÜV Gutachten über die Drosselung. Grüße, Claudi |