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Legaler Funkenflug? - Druckversion

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Legaler Funkenflug? - Tilli - 28.11.2010

Hi,
ich will mal was Neues ausprobieren und mir Knieschleifer mit Titanstiften kaufen. Jetzt zur Frage: Sind die Teile legal oder sollte man sich damit nicht erwischen lassen. Das soll keine Diskussion über Sinn und Unsinn vom Schleifen auf Landstraßen werden Wink

Grüߟe aus der Winterpause,
Tilli


Re: Legaler Funkenflug? - Paul Junior - 28.11.2010

Wieso titanstifte?

Bei Polo gibts die Dinger mit Magnesiumspänen drin. Kostet ned mal viel. Dance
Tante Edit sagt: hier
Der Besitz ist auch legal..

Aber anders: Wennst du auf der Landstrasse so fährst, dass ständig die Knie schleifen,
geh ich mal davon aus, dass man DEFINITIV NICHT MEHR LEGAL UNTERWEGS IST.
Aber des will der Herr ja ned hören. Think


Re: Legaler Funkenflug? - Fle>< - 28.11.2010

Tilli kann doch nichts dafür, wenn er lange Beine hat und deshalb seine Knie schleifen Big Grin

Ich schätz mal, dass es im großen Stil nicht legal ist, immerhin machst du zu einem kleinen (!) Teil ja auch die Straße damit kaputt. Ein österreichischer Polizist würde wahrscheinlich nichts sagen, bei euch sind sie ja aber strenger...


Re: Legaler Funkenflug? - gpz-norden - 28.11.2010

Moinsen,

Tilli schrieb:Sind die Teile legal oder sollte man sich damit nicht erwischen lassen...

ich kenne keine Norm der StVO oder StVZO, die die dagegen ausspricht... Knieschleifer an sich sind ja zugelassen (zumindest nicht verboten) und dienen der Sicherheit in der Kurve (sag ich jetzt mal so)...

Man könnte sich eigentlich nur dagegen aussprechen, wenn von den Teile eine Gefährdung des Straßenverkehrs zu erwarten ist... die kann m.E. von den Knieschleifern mit "Funkenfluganteilen", jedoch auch von der Fahrweise des Fahrzeugführers her begründet werden.

Knieschleifen funktioniert ja eigentlich nur bei entsprechenden Geschwindigkeiten, ob die den jeweiligen Straßenverhältnissen angepasst ist, bleibt im Einzelfall zu begründen.

Der eigentliche Funkenflug könnte ggf. zu Irritationen anderer Verkehrsteilnehmer führen, die dann zu Reaktionen neigen, die sich negativ auf den Straßenverkehr auswirken... sogenannte abstrakte Gefahr:

Strafrecht schrieb:Eine abstrakte Gefahr ist eine nach allgemeiner Lebenserfahrung oder den Erkenntnissen fachkundiger Stellen mögliche Sachlage, die im Falle ihres Eintritts eine konkrete Gefahr darstellt.

Eine Gefahr für ein Rechtsgut liegt vor, wenn eine Sachlage besteht, aus der heraus der Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens wahrscheinlich ist.
Wahrscheinlich ist der Schadenseintritt, wenn innerhalb vernünftiger Lebenserfahrung mit dem Schadenseintritt gerechnet werden muss.

Begründung wäre z.B. das das Funkensprühen für die Hinterherfahrenden extrem irritierend ist. Das liegt daran, dass der Blick reflexartig auf die hellen Funken gelenkt wird und man sich nicht mehr auf seine eigene Ideallinie konzentrieren kann...

Hier auch nur mal zur Info eine Sache zum Thema Rasen mit Motorrad und die Folgen Rechtswanwalt Kotz

Edit: habe beim googlen noch ein nettes Bild gefunden:

[attachment=0]

Grüߟe, Sascha


Re: Legaler Funkenflug? - Juls - 28.11.2010

Paul Junior schrieb:
Tilli schrieb:...Das soll keine Diskussion über Sinn und Unsinn vom Schleifen auf Landstraßen werden Wink
...Aber anders: Wennst du auf der Landstrasse so fährst, dass ständig die Knie schleifen,
geh ich mal davon aus, dass man DEFINITIV NICHT MEHR LEGAL UNTERWEGS IST.
Aber des will der Herr ja ned hören. Think

Juhuu, damit ist die ungewollte Diskussion ja schon nach der ersten Antwort eröffnet Clap Laughing


Re: Legaler Funkenflug? - Rubino - 28.11.2010

gpz-norden schrieb:Edit: habe beim googlen noch ein nettes Bild gefunden:
jetz mal abgesehen vom Funkenflug (Das thema Knieschleifen ist ja hier durchaus beliebt)
Was macht die Person auf deinem Bild falsch, was die auf meinem Bild richtig macht ?
Trotz der anderen Perspektive kann man es deutlich erkennen.
Ich behaupte mal das die Person auf deinem Bild ein reiner "Poser" ist, während meiner das Knieschleifen sinnvoll anwendet. Big Grin

[Bild: http://www.motorradonline.de/sixcms/media.php/11/thumbnails/Aufmacher1_$%7B05336291%7D.jpg.338630.jpg]

Als vergleich auch nochmal Toni Elias Big Grin

[Bild: http://www.motociclismo.es/rcs/noticias/2007/08_Ago/1408-toni-elias-1.jpg]


Re: Legaler Funkenflug? - Martin (webmaster) - 28.11.2010

gpz-norden schrieb:...Knieschleifen funktioniert ja eigentlich nur bei entsprechenden Geschwindigkeiten...

Einspruch Euer Ehren....so schnell muss man da nicht zwangsläufig sein Big Grin Big Grin
Ein Knieschleifer ist also nicht undbedingt "zu schnell" Wink


Re: Legaler Funkenflug? - Tilli - 28.11.2010

Seh ich auch so. Wobei das, wenn man ehrlich ist, auch nur bei vieleicht unter einem Prozent aller Kurven der Fall ist Wink
Würden wir uns aber auch alle exakt an die vorgeschrieben Geschwindigkeit halten, gäbe es definitiv mehr eckige Reifen Big Grin
Aber wie schon Flex erkannt hat, brauch ich die auf Grund meiner langen Beine Big Grin

Gruߟ Tilli


Re: Legaler Funkenflug? - Tilli - 28.11.2010

@gpz-norden
Das mit dem Ablenken hatte ich auch vermutet. Dachte nur, dass es da gesetzlich vieleicht etwas vorgeschrieben gibt.

Gruߟ Tilli


Re: Legaler Funkenflug? - Jette142 - 28.11.2010

Hm...ich hätt nen anderen Vorschlag:
Mal richtig auf die Fres... fliegen, Knochen (vorzugsweise Schienbeinkopf) in Stücke schlagen und fluggs haste die Titanstifte implantiert UND von der Kasse bezahlt immer dabei. Whistle

Grüߟe
Jette


Re: Legaler Funkenflug? - Tilli - 28.11.2010

Das wär mir zu teuer Big Grin
meinen Abflug hatte ich ja schon Wink Ich geb dann lieber Geld und Zeit für externes Material aus Wink

Gruߟ Tilli


Re: Legaler Funkenflug? - gpz-norden - 28.11.2010

Tilli schrieb:Das soll keine Diskussion über Sinn und Unsinn vom Schleifen auf Landstraßen werden Wink

Da wollen wir uns doch dran halten, oder Mr. Green Mr. Green Mr. Green

Martin (webmaster) schrieb:
gpz-norden schrieb:...Knieschleifen funktioniert ja eigentlich nur bei entsprechenden Geschwindigkeiten...

Einspruch Euer Ehren....so schnell muss man da nicht zwangsläufig sein Big Grin Big Grin
Ein Knieschleifer ist also nicht undbedingt "zu schnell" Wink

Eure hochwohlgeborene Hochhehrlichkeit: Ich schrieb doch extra, bei entsprechenden... nicht bei hohen... oder zu schnellen Geschwindigkeiten... Naughty Naughty

So denn, Sascha


Re: Legaler Funkenflug? - antibike - 28.11.2010

Rubino schrieb:Ich behaupte mal das die Person auf deinem Bild ein reiner "Poser" ist, während meiner das Knieschleifen sinnvoll anwendet. :D
Erklär mal! Ich sehe den Fehler nicht.


Re: Legaler Funkenflug? - gpz-norden - 28.11.2010

antibike schrieb:
Rubino schrieb:Ich behaupte mal das die Person auf deinem Bild ein reiner "Poser" ist, während meiner das Knieschleifen sinnvoll anwendet. Big Grin
Erklär mal! Ich sehe den Fehler nicht.

Ich seh's auch nicht; hab' mich mit dem Thema aber auch als Endurofahrer noch nicht auseinandergesetzt... vlt. sollte ich das mal Think Think


Re: Legaler Funkenflug? - Rubino - 28.11.2010

Ist ein Fehler den ich auch sehr lang gemacht hab:
Achtet mal auf den Hintern und Rücken, beim ersten liegt der Rücken schon wieder fast links von der Moppedmitte.
Das heiߟt er drückt mehr und hat einfach nur das Knie raus gestreckt.
Gleichzeitig ist er hart am Limit und hat kaum noch Kurvenreserven (man beachte Auspuff und Raste).

Dabei ist er warscheinlich immer noch langsamer als der zweite, der neben dem Fahrzeug "hängt",
also echtes Hanging-off wobei das Knie als Schräglagensensor missbraucht wird Big Grin
Der Oberkörper ist dabei zur Schwerpunktverlagerung äuߟerst wichtig.

Ja, und Toni Elias ... In Perfektion, wobei er seinen Schwerpunkt sogar noch senkt.
Wenn man bei dem Tempo mit dem Kopf ca 30cm vom Boden weg dahinballert geht einem bestimmt einer ab Big Grin

Wenns nich Winter wär würd ich ja sagen "Probierts einfach mal aus" Laughing