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Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - Druckversion

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Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - fliegzoo - 05.01.2011

Hallo,
Ich habe eine GPZ 500 a-Modell gedrosselt auf 20kw. Die GPZ habe ich gebraucht gekauft. Es waren schon 20kw eingetragen. Der Verkäufer hat gesagt, dass ich noch die Drosselscheiben in den Ansaugstutzen einbauen muss, damit es legal ist...hab ich gemacht.
Jetzt zu meiner Frage:
Es müsste doch eigentlich im Fahrzeugschein stehen, wie die GPZ gedrosselt ist? Da steht aber nur unter punk 5: KRAFTRAD M.LB. M.LEISTUNGSBESCHRAENK.
Demzufolge müssten doch gar keine Drosselscheiben eingebaut sein? Laut Vorbesitzer ist der Vergaser auch noch gedrosselt.

Hab gleich noch ne kleine Frage:
wie bekomme ich das Baujahr der GPZ raus?

Danke im Voraus für die Antworten.


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - Tilli - 05.01.2011

Ich glaube zu wissen (Vorsicht: sehr gefährliches Halbwissen) das dieser Satz reicht. Frag aber einfach mal beim TÜV nach.


Gruߟ Tilli


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - fliegzoo - 05.01.2011

Tilli schrieb:Ich glaube zu wissen (Vorsicht: sehr gefährliches Halbwissen) das dieser Satz reicht. Frag aber einfach mal beim TÜV nach.


Und was soll ich die genau fragen? Muss ich für den nächsten TÜV da irgend einen nachweis bringen, dass die noch gedrosselt ist?


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - Tilli - 05.01.2011

ich würde einfach fragen ob das so in Ordnung geht wie es im Fahrzeugschein steht.


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - rex - 05.01.2011

@Fliegzoo:
Der Eintrag im Schein würde mir jetzt erst mal weniger Sorgen machen als die Frage, welche Leistung Deine GPZ denn jetzt tatsächlich hat.

Wenn sie mit 20 KW (27 PS) eingetragen ist, spricht das stark für eine schon vorhandene Drosselung durch seitlich angebrachte Löcher in den Gasschiebern. Der Vorbesitzer sprach ja auch von einem gedrosselten Vergaser.

Die Drosselscheiben in den Ansaugstutzen werden eigentlich als eine Möglichkeit gebraucht, um eine GPZ, die KEINE Löcher in den Schiebern hat (also mit 60 Ps daherkommt) auf 34 PS runter zu bringen.
Wenn Du jetzt BEIDES drin haben solltest, ist das doppelt gemoppelt, trägt sicher nicht zu einem guten Motorlauf bei und bringt auch für die Zulassung nichts.

Am besten mal einen Gasschieber rausnehmen und mit der Liste hier vergleichen, danach schaun wir mal weiter, was das rechtliche betrifft.

Grüߟe, rex


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - Juls - 05.01.2011

fliegzoo schrieb:wie bekomme ich das Baujahr der GPZ raus?
Wenn dus exakt wissen willst, bei Kawasaki Deutschland anrufen und Fahrgestellnummer durchgeben. Funktioniert im Übrigen auch, wenn du die Farbbezeichnung (Farbcode) von deinem Lack wissen willst.


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - Pakonti - 06.01.2011

Das Bj sollte am LKL vorne auf der Plakette eigendlich stehen Think


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - fliegzoo - 06.01.2011

Pakonti schrieb:Das Bj sollte am LKL vorne auf der Plakette eigendlich stehen Think
da stehts aber nicht!


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - Pakonti - 06.01.2011

hmh ok

Ich dachte.
Dann machs wie Juls gesagt hat.
Die können dir das auf jedenfall sagen und dauert nicht lange.. Big Grin


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - EXler - 06.01.2011

Tilli schrieb:Ich glaube zu wissen (Vorsicht: sehr gefährliches Halbwissen) das dieser Satz reicht. Frag aber einfach mal beim TÜV nach.


Gruߟ Tilli


Vorsicht:
Der Satz kann auch bedeuten, dass eine Drosselung auf eine Zwischenstufe eingebaut ist, also z.B. bei den vielen kleinen Zweizylindern aus den 80ern.
Sind mit 27Ps ausgeliefert worden, aber es gab durch kleine Modifikationen (kürzere Schieber, andere Nockenwellen mit größeren Nocken) die Möglichkeit, die leistung zu erhöhen.
Da diese Drosselung vom Hersteller kam, wurde nicht eingetragen, was gemacht wurde.

Könnte also in dem Fall auch sein, dass eine Drosselung ( warum in dem Fall auch immer, vl durch eine vorherige Umtragung von 50PS auf 60PS) von 60Ps auf 50PS drin steht.
Da die Drosseln auf 34PS meist von Fremdfirmen kamen ( kommen), muss zumindest eine Teilenummer etc. und evtl. auch noch Firma und Art der Drosselung drin stehen.

Um sicher zu gehen, zum Tüv und dort fragen oder alternativ zum Kawa-Händler.


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - Flo1992 - 07.01.2011

rex schrieb:@Fliegzoo:
Die Drosselscheiben in den Ansaugstutzen werden eigentlich als eine Möglichkeit gebraucht, um eine GPZ, die KEINE Löcher in den Schiebern hat (also mit 60 Ps daherkommt) auf 34 PS runter zu bringen.
Wenn Du jetzt BEIDES drin haben solltest, ist das doppelt gemoppelt, trägt sicher nicht zu einem guten Motorlauf bei und bringt auch für die Zulassung nichts.

ähm...nur so ne frage: wieso steht dann im gutachten von kawasaki für die leistungssteigerung von 25 auf 34 ps (ich glaube das wars) dass man schieber und die drosselscheiben braucht? ich hab daher nämlich beides verbaut, und irgendwie läuft das schon sehr wie 34 ps und auch rund...


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - rex - 07.01.2011

@ Flo1992
Ganz einfach: Mit den Schiebern (ohne Löcher) bringst Du die GPZ zunächst von 27 auf 60 PS, um sie dann mit den Drosselscheiben gleich wieder von 60 auf 34 PS zu reduzieren.
Ist, wie gesagt, EINE Moglichkeit.
Die ANDERE besteht darin, statt der 27 PS Gasschieber gleich welche für 34 PS einzubauen, dann brauchts keine Drosselscheiben. Die 34 PS Schieber haben zwar auch Löcher wie die 27 PS-Teile, diese sind aber anders positioniert.
Am besten mal einen Blick in die oben von mir verlinkte Liste werfen, da erklärt sich manches.

EDIT: Doppelt gemoppelt wären gelochte Schieber mit zusätzlich verbauten Drosselscheiben.

@Fliegzoo: Was hast Du denn eigentlich vor? Willst Du die Maschine mit den eingetragenen 27 Ps fahren oder auf 34 PS steigern?


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - fliegzoo - 07.01.2011

rex schrieb:@ Flo1992
Was hast Du denn eigentlich vor? Willst Du die Maschine mit den eingetragenen 27 Ps fahren oder auf 34 PS steigern?

Laut Vorbesitzer sind gedrosselte Schieber eingebaut gewesen. Er hatte sie auf 27Ps eingetragen. Zu mir sagte er, dass wenn ich es legal haben will (ich weiߟ nicht wie ihr das seht, ist aber für mich wichtig) muss ich diese Scheiben in den Ansaugstutzen noch einbauen.
Jetzt ist halt die Frage ob das überhaupt nötig ist, da sie so wirklich nicht besonders viel Leistung hat. Ich werde mir heute mal die Gasschieber anschauen...
Gibt es eigentlich einen spürbaren Leistungsunterschied zwischen 27 und 34 Ps? Diese Drosselscheiben drosseln ja immer auf 34Ps oder?
Ich bin die GPZ als ich sie zu mir gefahren hab ohne diese Drosselscheiben gefahren. Da hatte sie bei etwa 6000U/min ein gewaltiges Leistungsloch und ab etwa 7500U/min zog sie dann gewaltig bis auf 11000U/min. Ist das ein Zeichen für 34 Ps oder offen?


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - Gombie - 07.01.2011

Das Leistungsloch ist zunächst mal ein Zeichen für einen schlecht synchronisierten Vergaser, wäre der gesäubert und richtig gesyncht, dann wäre das Leistungsloch so gut wie nicht zu spüren.
Allerdings ist die Zette ganz gerne in höheren Drehzahlen unterwegs, ab ~7000 zündet sozusagen der Nachbrenner Wink
Eine Möglichkeit (ohne Vergaser öffnen etc.) herauszufinden wieviel PS in Deinem Möppi schlummern wäre eine Autobahnfahrt. Läuft sie Vmax ~200 ist sie offen, bei ~180 dürften es 50PS sein, ~160 wäre 34PS und irgendwo darunter spräche für 27PS.


Re: Drossel im Fahrzeugschein eingetragen? - rex - 07.01.2011

Hi Fliegzoo,
das Problem ist: Mit den Drosselscheiben kriegst Du nichts hin, was legal zu Deinen eingetragenen 27 PS passt.
Die sind tatsächlich nur für die 34 Ps zu gebrauchen, und zwar in Verbindung mit den 60 PS Schiebern.
Von daher ist die Aussage des Vorbesitzers schlichtweg falsch.
34 PS sind in Deinem Fall ja momentan genausowenig legal wie derer 60.

Also: Wenn Du nachgeschaut hast, was jetzt zur Zeit an Schiebern verbaut ist, nochmal melden. Vorher ist alles leider nur Spekulation.
Grüߟe, rex