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Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - Wyselby - 30.07.2012 Hallo zusammen, neulich kam ein Kumpel zu mir und meinte, dass ab 2013 ein neues Gesetz bezüglich der Drosselung auf 34Ps eintreten soll. Undzwar soll es eine Auflockerung geben auf 48PS (irgendwas um den Dreh rum) Wisst ihr da irgendwas drüber ? Wenn ja fallen da euch spontan möglichkeiten ein der kleinen GPZ auf die Sprünge zu helfen ? ![]() Vielen Dank im Vorraus ![]() Tobi Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - striKe - 30.07.2012 Hey, ja da liegst du richtig. Es wird eine Auflockerung geben auf 35 kW. Hier mal ein kleiner gemütlicher Text zum einlesen. Die Klasse A (beschränkt) wird aifgelöst und dafür die Klasse A2 eingeführt. Die Klasse A2 ist die selbe wie A (beschränkt), das einzige was dabei geändert wird ist die erlaubte kW die man fahren darf. Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - Cheops - 30.07.2012 Hier ausführlich http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen-ab-2013.htm Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - Wyselby - 30.07.2012 hey okay vielen dank, war sehr informativ ![]() Eine Frage hätte ich noch. Wurde mir jetzt nicht klar. Wir müssten dann nicht noch extra den Führerschein dann für A2 machen. Unserer würde automatisch umgeschrieben oder dürften wir dann auch nur mit 34 PS duch die gegen flitzen ? Und müssen wir diese Praktische Prüfung nach 2 Jahren auch machen oder wird der wie bisher geregelt automatisch umgeschrieben ? Und noch ne frage ![]() Sind schon Drosselungsmethoden bekannt die GPZ auf 35KW zu bringen ? Grüße Tobi Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - ometa - 30.07.2012 Wyselby schrieb:Und noch ne frage Na da wird sich schon eine Firma finden, die eine entsprechende U-Scheibe für den Ansaugstutzen im Lager hat. Ãhm... Wie würde das eigentlich aussehen? Ein paar mal auf den Leistungsstand um die richtige Bohrung zu finden und die Formulare bei den Ãmtern. Technische Materialprüfung. Wat kost mich das? Braucht das noch mehr? Patentschutz? Eintrag ins Handelsregister? Notar-Gebühren? Hat zufällig jemand Lust eine Genossenschaft für die "Forums-Drossel" zu gründen? ![]() Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - striKe - 30.07.2012 ometa schrieb:Ãhm... Wie würde das eigentlich aussehen? Ein paar mal auf den Leistungsstand um die richtige Bohrung zu finden und die Formulare bei den Ãmtern. Technische Materialprüfung. Wat kost mich das? Braucht das noch mehr? Patentschutz? Eintrag ins Handelsregister? Notar-Gebühren? Ich denke mal die jeweiligen Hersteller haben da schon alles in Petto und wenn es soweit ist, werden diese auch veröffentlicht ![]() ometa schrieb:Hat zufällig jemand Lust eine Genossenschaft für die "Forums-Drossel" zu gründen? ...ich hätte Lust zu ![]() ![]() Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - Radius - 30.07.2012 Leistung, Lärm, Abgas. Dazu ISO08/15, welche Du wahrscheinlich erfüllen musst... skeptisch, Radius Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - _42_ - 31.07.2012 Erm, verstehe ich das richtig, dass zukünftig, wenn man von A gedrosselt (also dann A2 geannant) in A offen (also A...einfach nur A) hochrutschen möchte nochmal ne praktische Prüfung her muss? Weil bisher war es ja so, dass man durch den bloßen Besitz der A gedrosselt für 2 Jahre so unglaublich gut fahren kann, dass man automatisch hoch rutscht. Auch da mir das Ganze ja ne Prüfung gespart hat, finde ich es Sinnlos... Und, Thema Ablauf des Führerscheins. Weiß man schon was man mit "uns", den glücklichen Inhabern eines Plastik-Kärtchens ohne Verfallsdatum macht? Sollten wir tatsächlich an dem Blödsinn vorbei kommen, oder heißt es demnächst nich nur alle paar Jahre, zu Zeiten in denen kein nicht-arbeitsloser Mensch Zeit hat, ab aufs Amt für Perso und ~30€ löhnen, sonder auch ab zur Führerscheinstelle, für vermutlich schmuck n Hunni? ![]() Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - ometa - 31.07.2012 Tja, beschreie es nicht, sonst kommt noch irgenwann irgendwer auf deine Gedanken: jährlich TÜV, alle 2 Jahre ein Sehtest, ein 1.-Hilfe-Kurs, theoretische, praktische, medizinische und psychologische Tests... sonst noch was? Natürlich alles über teilprivatisierte Körperschaften, die sich selbst kontrollieren ![]() Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - Die Rote Rakete - 31.07.2012 mich würd jetzt allerdings auch interessieren ob der a beschränkt automatisch a2 wird, ob man einen neuen führerschein zahlen muss bzw zumindest sich das nette kärtchen zulegen muss gegen gebühren, und ob ich dann in zwei jahren nochmal eine prüfung machen muss um offen zu fahren...natürlich auch wieder kostenpflichtig ![]() Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - bayroun - 31.07.2012 Geht mal davon aus: Wer vor dem Stichtag den Führerschein nach altem System gemacht hat: Läuft weiter, als wäre nichts gewesen, also die 2 Jahre gedrosselt zu Ende bringen.... danach keine Nachprüfung. Wer nach dem Stichtag den Führerschein macht, macht das nach neuem System. Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - Cheops - 31.07.2012 Fakt ist, die Fahrlehrer finden die neue Regelung auch nicht witzig, hab mich ja öfters mit meinem drüber unterhalten, wenn wir am Pütt nen Kaffee trinken waren während der Fahrstunde. Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - Morpheus - 31.07.2012 bayroun schrieb:Geht mal davon aus: So ist es. machst du jetzt den Schein, dann 2Jahre 34PS und dann ohne Prüfung offen. machst du Schein 2012, dann zwar 48PS aber mit Prüfung für offen. Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - Ralf66 - 31.07.2012 ![]() ![]() Bei dem Bargeldbedarf einiger Mitglieder hier um den offenen Schein zu bekommen. Das sind die Momente wo ich froh bin schon etwas älter zu sein und gleich Ne Klasse 1 machen konnte. ![]() Re: Gesetzesänderung bzgl- Drosselung - Morpheus - 31.07.2012 Könnte mir durchaus vorstellen das es für die Zetti ggf. Gutachten geben wird das du vll die 50PS Version fahren darfst... Aber abwarten wie dann auch das Leistungsgewicht gekoppelt wird... |