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Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - roadrunner - 13.10.2012 Hallo, eigentlich wollte ich erst im Frühjahr die Reifen wechseln, aber nun hab' ich mir hinten was eingefahren und muss den also tauschen. Zur Zeit habe ich Metzeler Lasertec drauf. Nun ist der BT45 grad bei Mopedreifen.de im Angebot. Könnte ich den jetzt einfach draufschnallen und den Lasertec vorne später runterschmeißen oder müssen beide vom selben Hersteller sein? der roadrunner Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - Tilli - 13.10.2012 Beide vom gleichen Hersteller. Außer du hast ne Freigabe. Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - c-de-ville - 14.10.2012 dafür gibt es keine Freigabe. Reifen müssen von einem Hersteller sein und auch typmäßig zusammen freigegeben sein. Denn es gibt auch Reifen eines Herstellers, die darf man nicht zusammen fahren. Wenn man Reifen verschiedener Hersteller fährt erlischt die Betriebserlaubnis, kostet also Kohle wenn man erwischt wird. Gruß c-de-ville Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - ometa - 14.10.2012 Unterschiedliche Fabrikate gehen nur bei 2 oder mehspurigen 2- oder mehr-Achsern. Bei 2 Achsen und 1 Spur ist ein Mix nich erlaubt - nur freigegebene Kombinationen. Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - roadrunner - 15.10.2012 Ok, dann hau' ich mir eben wieder den Metzeler drauf. der roadrunner Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - Morpheus - 15.10.2012 Kann dir nen gebrauchten anbieten.(hab noch nen Satz) Dann kannst deine Reifen günstig zu Ende fahren. Würd an deiner Stelle keine großen Kosten für nen Metzler auf mich nehmen... Oder direkt auf BT45 umrüsten, auch wenn der Vorderreifen noch gut ist... Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - rex - 15.10.2012 c-de-ville schrieb:dafür gibt es keine Freigabe. Reifen müssen von einem Hersteller sein und auch typmäßig zusammen freigegeben sein. Denn es gibt auch Reifen eines Herstellers, die darf man nicht zusammen fahren. ometa schrieb:Unterschiedliche Fabrikate gehen nur bei 2 oder mehspurigen 2- oder mehr-Achsern. Bei 2 Achsen und 1 Spur ist ein Mix nich erlaubt - nur freigegebene Kombinationen. Hmh, ich hab mich vor längerer Zeit auch mal mit dem Thema beschäftigt, und nichts gefunden, wo der Gesetzgeber (nicht der Motorradhersteller!!!) bei Zweirädern eine Mischung von Reifen unterschiedlicher Hersteller grundsätzlich untersagt. Weiß da einer einen Passus in der StVZO, wo das untersagt ist? Ist halt für ältere Fahrzeuge interessant, wo halt nur die Reifendimensionen im Brief stehen und der Hersteller keine Reifenbindung ausgesprochen hat. Würd bei mir eine Wissenslücke schließen, und soll unabhängig davon betrachtet werden, ob eine Mischung verantwortbar ist oder nicht. Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - c-de-ville - 16.10.2012 ich habe schon verschiedene Mischungen gefahren, z.B. Metzeler/Bridgestone, Pirelli/Bridgestone oder verschiedene Pirelli-Modelle und konnte fahrtechnisch nix bemerken. Jedenfalls nicht im "normalen" Fahrbetrieb und das ist bei mir schon etwas zügiger. Haben sich immer so verhalten wie die Reifenpaarung eines Herstellers. Das kann aber auf anderen Maschinen anders sein und erlaubt ist es auch nicht, ich will hier keinen animieren. War bei mir immer der gleiche Grund, aus dem auch dieser Fred gestartet wurde. Vorn war noch etwas Profil drauf und hinten war schon blank. Gruß c-de-ville Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - Morpheus - 17.10.2012 Was ich zu diesem Thema herausfinden konnte ist folgendes. Die Reifenfabrikatsbindung (Rfb) für Motorräder besteht nach wie vor. Es ist jetzt abhängig wie der Hersteller das Fahrzeug zulässt. Deswegen gibt es wohl auch Möppis ohne diese Bindung ab Werk. Man hört hier und da auch mal was von "Austragen der Rfb". Fakt scheint zu sein, steht in den Papieren die Rfb drin hat diese bestand und man darf nur fahren was in den Papieren steht bzw. wofür Fahrzeug- bzw Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ausgestellt haben. Eine UBB wird man sicherlich nur für Kombinationen eines Herstellers bekommen. Aber auch wenn man keine Rfb mehr in den Papieren stehen hat, sollte man soetwas meiner Meinung nach nicht machen. Gerade beim Motorrad ist der Reifen noch wichtiger als beim Auto und die Hersteller testen ihre Kombinationen ob diese auf diesem Fahrzeug auch sicher sind. Ich glaube zwar das wenn man Glück hat auch lange mit zwei unterschiedlichen Reifen fahren kann, aber würde das nie riskieren. Egal ob Tiefflieger oder Blümchenpflücker, interesant wirds dann wenn man an die Grenzen gerät und der Ernstfall eintritt. Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - Phil - 22.11.2012 Im normalfall sollte das nicht Erlaubt sein aus das sind reifen des selben Fabrikanten und Types. lg Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - gpz-norden - 22.11.2012 Moinsen, mit der Reform des Eu Rechtes sind diverse Vorschriften geschaffen worden, die die Zulassung von Reifen auf zweirädrigen Fahrzeuges regeln... Mit der Abschaffung der Reifenbindung an das Motorrad durch den Hersteller ist die Pflicht der Reifenprüfung und Zulassung an die Reifenhersteller übergegangen... Siehe zum Prüfverfahren: Richtlinie 97/24/EG Die Reifenhersteller beantragen bei den jeweiligen Behörden eine Zulassung ihrer Reifen für ein oder mehrere Motorräder, wobei das Prüfverfahren der Reifen genau vorgeschrieben ist. Anschließend wird die Genehmigung der Reifen anhand des Antrages eine Reifenherstellers genehmigt... Grüße, Sascha Der Reifenhersteller wird sich hüten, für Reifenpaarungen eine Genehmigung, insbesondere verschiedener Marken, zu beantragen... da schneidet er sich in das eigene Fleisch.. Von daher: meiner Meinung muss es für die Kombination der Reifen an einem Motorrad immer eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers geben, sonst darf diese Kombination nicht gefahren werden! |