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Umfangreicher Neuaufbau meiner GPZ
#91
Dafür gibt es Kurzzeitkennzeichen...damit darfst auch ohne HU zu nächstgelegenen bzw. im angrenzenden Bezirk ansässigen Prüfstelle fahren.

Kostet zwar alles Geld...Aber ist eine Möglichkeit.
Oder Vitamin B und man nimmt rote Kennzeichen von nem Händler.
GPZ 500 D - Baujahr '99: 2014-2018
BMW R nineT  - Baujahr '17: 2018 - heute
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#92
(02.05.2018, 08:14)DerFussel schrieb: Dafür gibt es Kurzzeitkennzeichen...damit darfst auch ohne HU zu nächstgelegenen bzw. im angrenzenden Bezirk ansässigen Prüfstelle fahren.

Gerade das geht nicht mehr, Kurzzeitkennzeichen gibt es seit gut einem Jahr nur noch gegen Vorlage eines TÜV-Berichtes.
Ist die Antwort auf diejenigen, die mit den wildesten Karren, ob Auto oder Moped, kurzfristig durch die Gegend gefahren sind.

Es gibt aber noch die Möglichkeit das Moped mir Anhänger oder Transporter zum TÜV zu fahren.
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#93
Falsch.

Ich bin auf der Zulassungsstelle...Ohne gültige HU bekommst du nach wie vor Kurzzeit Schilder...Aber mit Einschränkung.

Steht auch so in der FZV, Paragraph 16a Absatz 7.
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#94
(02.05.2018, 10:37)DerFussel schrieb: Falsch.

Ich bin auf der Zulassungsstelle...Ohne gültige HU bekommst du nach wie vor Kurzzeit Schilder...Aber mit Einschränkung.

Steht auch so in der FZV, Paragraph 16a Absatz 7.

Hab in der letzten Zeit keine gebraucht, aber ich hab von einem Bekannten gehört das es hier ohne HU keine gibt.
Das deckt sich zumindest mit Informationen aus dem 900R-Forum. Dann erkläre mir bitte die Einschränkung und 
was man sagen muss um die Kurzzeitkennzeichen zu bekommen. Dann kann ich ja hier mal gegenprüfen ob das hier
auch so ist, kenne den Leiter der Zulassungsstelle hier im Bürgerbüro. Die sind leider mit nicht so häufig vorkommenden
Angelegenheiten nicht so vertraut, wie damals die Kollegen, die in der Zulassungsstelle der Region saßen.
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#95
Also bei uns müsstest du mindestens folgendes nachweisen (kann woanders abweichen...Mit original Papieren oder so)

Kopie Fahrzeugpapiere
Ausweis oder Pass (Wohnsitz hier bzw Standort des Fahrzeuges hier..ggf nachweisen)
Versicherung (eVB)

Einschränkung heißt in dem Sinne, in den Fahrzeugschein wird hinten vermerkt, dass du nur Fahrten im Zusammenhang mit dem erlangen der Betriebserlaubnis oder der HU erledigen darfst.
Und du darfst nur in dem Zulassungsbezirk und dem nächsten angrenzden die Fahrt durchführen und natürlich auch die Fahrt wieder nach Hause.

Ich höre das leider auch sehr oft, dass viele Zulassungsbehörden falsche Aussagen tätigen oder keine Ahnung haben.
Aktuelles Beispiel: freiwillige Zulassung von Mopeds.
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#96
Wie ist das denn, wenn ich eine schriftliche Terminzusage zur Vorführung beim TÜV habe?
Wenn das Mopped durchgehend angemeldet war/ist, aber die Plakette - sagen wir mal seit 6 Monaten - abgelaufen ist?
Das ging meines Wissens zumindest 2011 noch so. Da habe ich es nämlich so mit meiner GPZ gemacht. Das Mopped hatte TÜV bis Januar, aber ich war mit der Instandsetzung erst im Juni fertig. Ich hatte beim TÜV angerufen und die haben mir gesagt, es wäre ok, wenn ich das Schreiben, was sie mir geschickt hatten, mit mir führe.

Aber ich frag mich grad, was das mit der Rahmenlackierung zu tun hat? Whistle
Transzendenz, Resilienz, Transparenz. Und "omm".
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