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Dafür gibt es Kurzzeitkennzeichen...damit darfst auch ohne HU zu nächstgelegenen bzw. im angrenzenden Bezirk ansässigen Prüfstelle fahren.
Kostet zwar alles Geld...Aber ist eine Möglichkeit.
Oder Vitamin B und man nimmt rote Kennzeichen von nem Händler.
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02.05.2018, 10:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.05.2018, 10:39 von DerFussel.)
Falsch.
Ich bin auf der Zulassungsstelle...Ohne gültige HU bekommst du nach wie vor Kurzzeit Schilder...Aber mit Einschränkung.
Steht auch so in der FZV, Paragraph 16a Absatz 7.
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Also bei uns müsstest du mindestens folgendes nachweisen (kann woanders abweichen...Mit original Papieren oder so)
Kopie Fahrzeugpapiere
Ausweis oder Pass (Wohnsitz hier bzw Standort des Fahrzeuges hier..ggf nachweisen)
Versicherung (eVB)
Einschränkung heißt in dem Sinne, in den Fahrzeugschein wird hinten vermerkt, dass du nur Fahrten im Zusammenhang mit dem erlangen der Betriebserlaubnis oder der HU erledigen darfst.
Und du darfst nur in dem Zulassungsbezirk und dem nächsten angrenzden die Fahrt durchführen und natürlich auch die Fahrt wieder nach Hause.
Ich höre das leider auch sehr oft, dass viele Zulassungsbehörden falsche Aussagen tätigen oder keine Ahnung haben.
Aktuelles Beispiel: freiwillige Zulassung von Mopeds.
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Wie ist das denn, wenn ich eine schriftliche Terminzusage zur Vorführung beim TÜV habe?
Wenn das Mopped durchgehend angemeldet war/ist, aber die Plakette - sagen wir mal seit 6 Monaten - abgelaufen ist?
Das ging meines Wissens zumindest 2011 noch so. Da habe ich es nämlich so mit meiner GPZ gemacht. Das Mopped hatte TÜV bis Januar, aber ich war mit der Instandsetzung erst im Juni fertig. Ich hatte beim TÜV angerufen und die haben mir gesagt, es wäre ok, wenn ich das Schreiben, was sie mir geschickt hatten, mit mir führe.
Aber ich frag mich grad, was das mit der Rahmenlackierung zu tun hat?
Transzendenz, Resilienz, Transparenz. Und "omm".