Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Probezeit
#16
Steuerhinterziehung ????????
Man bezahlt doch nach Hubraum Rolleyes
Zitieren
#17
Oops! Oops Da war ich rechtlich wohl etwas daneben.
Sollte natürlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis" heiߟen. SORRY!
EX500D, CANDY WINE RED, Bj. 94, 54 tkm

2. Preis Schönheitswettbewerb 2015


Meine Galerie
Zitieren
#18
Moinsen;

Maßnahmen der Fahrerlaubnis-Behörde

Erstmaliger Verkehrsverstoß:

Bei erstmaligem Verkehrsverstoß nach Abschnitt A oder zweimaligem Verstoß nach Abschnitt B der Anlage 12 FeV ordnet die FE-Behörde innerhalb einer angemessenen Frist (meist 2 bis 3 Monate) die Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule an (§ 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG). Die Teilnahme an dem Seminar ist zwingend. Infolgedessen muss der Betroffene auch dann teilnehmen, wenn er bereits kurz vorher freiwillig an einem Aufbauseminar zum Abbau von Punkten teilgenommen hat. Kommt der Betroffene der Anordnung nicht fristgemäߟ nach, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen und die Probezeit ruht. Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einem Nachschulungskurs nachgewiesen werden kann. Auߟerdem verlängert sich in diesem Fall die Probezeit um weitere zwei Jahre.

Wiederholter bzw. zweiter Verkehrsverstoß

Bei einem erneuten Verstoß innerhalb der Probezeit gegen die in Anlage 12 FeV aufgeführten Zuwiderhandlungen hat die FE-Behörde den Betroffenen schriftlich zu verwarnen und auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten hinzuweisen. Die 2-Monatsfrist soll eine möglichst rasche Beratung nach dem Verkehrsverstoss gewährleisten, weil andernfalls subjektive Verdrängungsmechanismen den Erfolg in Frage stellen können. Eine Verpflichtung zur Beratung ist weder vorgesehen, noch führt die Nichtteilname zu fahrerlaubnisrechtlichen Folgen. Bedeutung kann die Nichtteilname bei einer Neuerteilung nach einem FE-Entzug aufgrund eines dritten Verstoßes gewinnen, weil fehlende Beratung auf mangelnde Bereitschaft des Betroffenen hindeutet, sich um ein sozialangepasstes und normgerechtes Verhalten zu bemühen. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung kann zu einem Punktabzug führen, wenn der Fahranfänger die Bescheinigung des Verkehrspsychologen bei der FE-Behörde vorlegt.

Dritter Verkehrsverstoß:

Bei einem dritten Verstoß muss die FE-Behörde (zwingend) für die Dauer von mindestens drei Monaten die Fahrerlaubnis entziehen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der FE-Behörde auszuhändigen. Die Sperrfrist von 3 Monaten beginnt (erst) mit Ablieferung des Führerscheins. Hat der Betroffene den Führerschein noch in Besitz, macht er sich nach § 21 StVG strafbar, wenn er in dieser Zeit Kraftfahrzeuge fährt.

LINK

Grüߟe, Sascha
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
Zitieren
#19
'' die Probezeit ruht bei einem Entzug der Fahrerlaubnis und beginnt wenn der Entzug endet. ''

Zitat meines alten Fahrlehrers. ...
Zitieren
#20
wie ich sagte martin! Wink
Zitieren
#21
hehe genau, danke nochmal!

Hab ihn aber trotzdem nochmal nachgefragt ob er das wirklich so meint.
Könnte auch sein, dass das so ist ... hatte 8 monate mein führerschein, 8 monate war er weg (probezeit ruht 8monate), d.h. +2 jahre und nochmal 16 Monate ( 8 Monate + 16 Monate = 2 Jahre standard Probezeit) ...
äh hört sich aber etwas doof an Big Grin

will mir nur sicher sein ... endlich die Drossel rausmachen ...
Zitieren
#22
drossel hat nix mit probezeit zu tun.... du darfst nach 2 jahren offene maschinen fahren (wenn im besitz einer fahrerlaubnis) egal ob du ne probezeitverlängerund hast oder nicht...
Zitieren
#23
Freakability\;p=\"62321 schrieb:drossel hat nix mit probezeit zu tun.... du darfst nach 2 jahren offene maschinen fahren (wenn im besitz einer fahrerlaubnis) egal ob du ne probezeitverlängerund hast oder nicht...

Danke für die Antworten... Hab gerade bei der Führerscheinstelle angerufen und die konnten mir nun 100% sagen was Sache ist.

die Drossel muss 2 Jahre drin bleiben, wenn man ein Fahrverbot hat muss man das dazu zählen d.h. bei mir 8 Monate ( die sind aber auch schon längst rum) d.h. ab 1.3 kann ich endlich ungedrosselt fahren.

Das mit der Probezeit ist etwas anders... 2 Jahre standard-Probezeit +2Jahre verlängerte Probezeit + Fahrverbot (8Monate) ... naja kann man nichts machen. Hab ich halt noch ein bischen Probezeit ... aber endlich kann ich mein Baby aufmachen Smile das war der Hauptgrund.

lg
Zitieren
#24
Fraie Boohn mit Marzipon Laughing
Zitieren
#25
Martin86\;p=\"62458 schrieb:... aber endlich kann ich mein Baby aufmachen Smile das war der Hauptgrund.

lg

Der nächste Blitzer kommt bestimmt... Dance Dance Dance Dance Dance
Besucht doch mal meine Homepage
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste