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Hä, wie meinen?
Soviel Stücke vom Hans kenn ich nicht, bin noch nicht dazugekommen, mich da mehr reinzuhören. Aber das Beste ist meiner Meinung immer noch das Rasenmäher-Lied
Aber wir sollten jetzt wieder mal zurück zum eigentlichen Thema dieses Threads kommen :teasing-signhere:[/quote] Sind wir das nicht???
ok. bin scho ruhig,
aber die Idee vom Morpheus für's Treffen gefällt mir, das könnte lustig werden, wenn ich da auch an den Rasenmäher denke. aber jetzt: back to topic
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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Na hab mir ja fürs nächste Mal immer noch vorgenommen wenn mich die Herren in Grün nach nem Alkoholtest fragen (ob ich damit einverstanden bin?) sie zu fragen was sie denn so an Spirituosen dabei hätten. Aber leider haben sie die letzten Male nur nach Kontrolle gefragt *SEUFZ*
PS: der Strafzettel bzw. die Erdmann-Jacke war auch nicht schlecht.
Gruß MrCoffee
Candy-Cardinal-Red, BJ 90, 60 PS, 38,5 TKM, BT45 100/130, unverbastelter original Zustand
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Jetzt habe ich mir grade eben die notwendigen Unterlagen für die BT45 aus dem DL-Bereich heruntergeladen und bin dabei über folgendes gestoßen:
Der Teilgutachtemann =) schrieb:Nach der Durchführung der technischen Ãnderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Ãnderungsabnahme vorzuführen.
Was heißt das jetzt für mich? Muss ich zum TÜV mit den neuen Reifen? Oder muss ich nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen?
Falls ich die SuFu falsch benutzt haben sollte tuts mir Leid, aber ich will schon sicher sein das alles mit rechten Dingen zu geht und ich mir diese Reifen auch bestellen kann. =)
PS.: Heute wieder ne nette Tour gemacht!
Wär cool wenn man sich mal auf ein kleines Ründchen im Ruhrpott treffen könnte!
Daniel, der freundlichste Ruhri
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Schmeiß das Ding weg und nimm die "Unbedenklichkeistbescheinigung"
Die nur mitnehmen, oder bei passender Gelegenheit aufm Amt eintragen lassen
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Danke für die Antwort Rubino!
Dann kann ich morgen gleich zum Reifenfritzen bei uns um die Ecke gehn und mir die Reifen bestellen. =)
Daniel, der freundlichste Ruhri
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