Moin ich hab ma ne Frage:
Und zwar wollte ich mir demnächst für meine noch gedrosselte GPZ die BT45er holen, da die wohl besser sein sollten als meine Jetzigen und auch einen großen Zuspruch aus dem Rest des Forums haben. Allerdings stehen die im Fahrzeugschein nich drinne bzw vllt lese ich den Schein nich richtig. Gibts en Unterschied bei der Reifenbindung für gedrosselte und ungedrosselte Maschinen?
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Servus, kannst du sicher drauf machen, du musst dann nur die Freigabe von Bridgestone mitführen, da wie du ja gesehen hast die BT45 nicht im Schein stehen.
Ich würd an deiner stelle nur aufpassen, wegen dem Speedindex. gibt Reifen die sind z.B. nur bis 160kmh zugelassen, was für ne gedrosselte ja reicht. Aber nicht für eine offene. vondemher immer auf den Index H achten...
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außerdem braucht die ungedrosselte d den vorderreifen bt45fg!
die gedrosselte darf auch mit dem bt45f gefahren werden. also direkt den fg nehmen.
danike für die schnellen antworten
Laut Aussage meines Tüv-menschen fällt bis 34 Ps die Reifenbindung komplett weg d.h. bei Drosselung kann man auch vorne Metzeler und hinten Bt 45 fahren oder beliebeig anders !
Gruss Pitter
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Vielleicht von
hier ?
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Mein Tüvschockel ist schon ein Ing. und die rede war von der Markenbindung wohlgemerkt ! Oberhalb von 34 Ps ist wieder alles beim alten . Auf das Gespräch kam ich mit ihm auf der suche nach diesen ........Tkv Reifen für Tweety .