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Uns muߟ "Mann" Maßregeln!!!!
#16
die gegnerische Versicherung soll den Zeitwert vor dem Unfall bestimmen, leider machen die daraus nur ein Zeitwert nach dem Unfall um kosten zu sparen..
denn Egal wie hoch der entstandene Schaden sein wird, zahlt die gegenerische Versicherung maximal den Zeitwert vor dem Unfall aus. Wenn man den schon vorher runterdrückt dann wirds für die halt billiger.
das ist die typische Machenschaft und man sollte sich von sowas nicht einschüchtern lassen.. man hat das Recht sich einen eigenen Gutachter zu suchen dessen Meinung am Ende immmer mehr zählt als der Gutachter der Versicherung.

die Rechtsgrundlage hierfür muss ich mal raussuchen
In Rust We Trust Pray
Letzte Waschung Ansbach 2011
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1. Platz weiteste Anreise Hage *1111km* & Hager GPZ Cup´11

"Wenn die Welt nur aus Landmessern bestünde - Sie wäre eine bessere!"
Rex - Bayerntreffen 2014
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#17
tunnelratte schrieb:die gegnerische Versicherung soll den Zeitwert vor dem Unfall bestimmen

Genauso soll es sein. Es geht ja um den finanziellen Schaden der Dir entstanden ist.
Und das ist nun mal der Zeitwert VOR dem Unfall. Und auf einen eigenen Gutachter hast Du einen Rechtsanpsruch.

Was noch zu beachten ist: Wenn die Versicherung Deinen finanziellen Schaden beglichen hat geht das kaputte Moped, soweit ich weiss, in deren Besitz über.
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#18
Also um hier mal ein bisschen Licht ins dunkle zu bringen Confused: ......die 160,00 sind der jetzige Restwert!!
Der wiederbeschaffungswert liegt bei 950,00€ wenn alles gut geht werde ich also die differenz von 790,00 € bekommen kann sich aber nur noch um Monate handeln da die Versicherung sich z.Z. noch ein wenig stäubt aber meinAnwalt sagt das Sie da nicht mehr rauskommen (nach den Kommentaren die der Voll Horst bei der Polizei abgegeben hat) Ich bin ganz zuversichtlich das alles gut geht und ich meine kleine bald wieder in Schuߟ habe. Clap
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#19
bvb040 schrieb:...die 160,00 sind der jetzige Restwert!!...
...Der wiederbeschaffungswert liegt bei 950,00€...

wer hat die Werte festgestellt dein Gutachter oder der der Versicherung?
wenns nicht deiner war dann sind da noch ein paar € rauszuholen.. also wozu was verschenken..

EDIT: Quatsch entfernt...
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#20
Glücklicherweise hat es nur das Motorrad erwischt und das lässt sich wieder hinbiegen auch wenn es Zeit kostet.

Leider kommt es in DE immer mal wieder zu unklaren Berichten wenn es um Urteile geht die irgendein Gericht erlassen hat. Immer wieder kann man hören und lesen, die KFZ Haftpflichtversicherung musste nicht zahlen weil der Fahrer betrunken war, vorsätzlich handelte, Unfallflucht beging oder es garade Dienstag und gleichzeitig Vollmond war.
Solche Berichte verursachen bei mir immer wieder einen innerlichen Schreikrampf, weil in dem Fall auf Kosten des geschädigten das deutsche Rechtssystem umgangen werden würde. Es gibt ja nicht umsonst einen gesetzlichen Haftpflichtzwang für KFZ.
Meinem Rechtsverständniss nach muss die Versicherung den Schaden begleichen und hat dann das Recht ihren Vertragspartner auf Rückzahlung der Schadenssumme zu verklagen. Sie hat jedoch nicht das Recht dem geschädigten die Zahlung vorzuenthalten, denn das würde das Hafpflichtversicherungsgesetz unterlaufen und kein Richter wäre so blöd einen Präzedenzfall zu schaffen der genau das ermöglicht. Das wäre ein gefundenes Fressen für die Versicherungen und 50% der Verkehrsteilnehmer sind ganz sicher nicht in der Lage auch nur einen mittleren Blechschaden selber zu regulieren.
Ein wirklich guter Fall von Berichterstattung findet sich unter <!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.n-tv.de/ticker/Auto/Haftpflicht-muss-bei-Unfallflucht-nicht-zahlen-article3093621.html">http://www.n-tv.de/ticker/Auto/Haftpfli ... 93621.html</a><!-- m -->. Da wird einerseits festgestellt, das die Versicherung nicht zahlen muss, andererseits aber een auch, das dies nur den Regressfall gegenüber dem Versicherungsnehmer betrifft.

Nimm dir einen Anwalt und einen eigenen Gutachter. Sollte Dir zwischendurch die Puste ausgehen und Du brauchst dringend einen fahrbaren Untersatz, dann hilft eventuell die Verkehrsopferhilfe als Überbrückung... denn dafür ist sie da und nicht um Schäden zu regulieren die "die Versicherung nicht übernimmt"
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#21
Ich hoffe, dass es bei dir schneller geht wie bei dir.
Habe jetzt nach fast nem Jahr Rechtsstreit bei einem Verkehrsunfall nach 2 Gerichtsverhandlungen, einer Zeugenaussage + Unfallgutachten nun endlich Recht bekommen^^
Gruߟ, Juls

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#22
Bei meinem "BMW von rechts" Fall wollte kam der Gutachter auch mit Mobile-Ausdrucken. OK - ich hab den schonmal bei uns auf der Arbeit gesehen, und hab das nebenbei mal bemerkt ... ihn aber mit dem Hinweis auf meine Laufleistung (letzte TÜV - Berichte, um jährliche Fahrleistung zu untermauern) von gerade mal 40TKM in Bezug auf die von Ihm als Vergleich benannten Bikes (alle mehr als 60TKM) aus gekontert, und da standen dann statt 950 € schnell 2200€ als Wiederbeschaffungswert an. Entspr. Details (Original-Kofferträger, Originallack, glänzende Chromauspüffe (Nevr-Dull sei Dank)) angeführt.
Der alte Hut: die Überreste entspr. aufarbeiten, um den Vor-Unfall-Wert zu steigern. Dan bringen 1-3 h arbeit ne Menge Kohle.

Diese Menschen passen hervorragend auch zu dem "passt bitte auf" Thread <!-- l --><a class="postlink-local" target="_blank" href="http://www.gpz.info/viewtopic.php?f=36&t=13797">viewtopic.php?f=36&t=13797</a><!-- l -->

maecaenic
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