Moin,
zum Reifenthema zitiere ich mal den TÜV-Nord:
"Quelle:
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden...rad-tipps/
Wann dürfen Sie von der Reifenbindung abweichen?
Das Bundesverkehrsministerium bietet Kriterien, wann Sie von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abweichen dürfen:
Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen tragen, beispielsweise E4 oder e1
Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, bevor Sie die Reifen an Ihrem Motorrad aufziehen. "
Die Sache mit der Bezeichnung ist selbsterklärend und ein E-Prüfzeichen eigentlich auch.
In Punkt 3 liegt der Hase im Pfeffer. Eine Freigabe ist zwingend erforderlich. Da die Originalbereifung der Zette nicht mehr erhältlich ist scheidet der Fahrzeughersteller aus. Bleibt also nur noch der Reifenhersteller der sein Produkt für die Verwendung an der Zette freigibt.
In der Freigabe steht auch welche Reifen man mischen kann. zB. vorne Michelin Road 3 Hinten Road 4.
Wahrscheinlich niemals zulässig sind vorn und hinten 2 unterschiedliche Hersteller.
Wer Reifenpaarungen ohne Freigabe montiert ruiniert damit die Betriebserlaubnis seines Möp´s.
Keine HU, kein Versicherungsschutz....
Gruss Franz
Unn ick segg noch: "Jaaann! Jan pass up! Man do stunn he all mit trekker int koeken."