16.07.2018, 23:01
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber wenn die Reifen in der Zulassung eingetragen sind, bist du auch gebunden, diese aufzuziehen.
Normalerweise steht in der Zulassung keine Reifenbindung. Dann kannst du alles aufziehen, was eine Freigabe hat. Allerdings musst du dann die Freigabe mitführen.
Wenn du mal einen anderen Reifen aufziehen möchtest, musst du also erst zum TÜV, der die Austragung veranlasst. Dann musst du zum Straßenverkehrsamt und die Zulassung ändern lassen.
Kostet alles Gebühren.
Ich hab mir die BT45 eintragen lassen, um keine extra Blätter mitzuführen - und weil ich keinen anderen Reifen probieren möchte. Wahrscheinlich hat dein Vorbesitzer genauso gedacht.
Normalerweise steht in der Zulassung keine Reifenbindung. Dann kannst du alles aufziehen, was eine Freigabe hat. Allerdings musst du dann die Freigabe mitführen.
Wenn du mal einen anderen Reifen aufziehen möchtest, musst du also erst zum TÜV, der die Austragung veranlasst. Dann musst du zum Straßenverkehrsamt und die Zulassung ändern lassen.
Kostet alles Gebühren.
Ich hab mir die BT45 eintragen lassen, um keine extra Blätter mitzuführen - und weil ich keinen anderen Reifen probieren möchte. Wahrscheinlich hat dein Vorbesitzer genauso gedacht.
Transzendenz, Resilienz, Transparenz. Und "omm".