gpz86 schrieb:Muss ich?
Wenn du nicht entdrosseln willst, mach es nicht. Oder hab ich dich falsch verstanden?
:
gpz86 schrieb:TÜV und zur zulassungsstelle?
Beidesmal ja, denn sowohl in deinem Fahrzeugbrief, als auch im Fahrzeugschein werden Ãnderungen/Zusätze gemacht. Im Brief wird eine neue Seite angefangen, wodurch ganz oben
O. LB. (ohne Leistungsbeschränkung) steht, genauso bekommst du einen neuen Schein, höchstwahrscheinlich nun den neuen EU-einheitlichen Zulassungsteil 1, mit den geänderten Daten ausgestellt.
gpz86 schrieb:brauch ich zum entdrosseln papiere oder reciht es dir scheiben auszubauen?
Jein. Es kann sein, dass der TÜV entsprechende Unterlagen bereits im Computer verfügbar hat, ansonsten musst du bestimmte Unterlagen (siehe alles im Downloadbereich im (alten) Forum!) mitbringen.
Es wird neben dem "O.LB." sowohl die neue Schlüsselnummer, die geänderten Dezibelwerte, als auch die neuen Leistungswerte (Höchstgeschwindigkeit,...) vom TÜV eingetragen und von der Zulassungsstelle ausgestellt.