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Was erlaubt der TÜV an LED's?
#1
Hi liebe Moppedfahrer/innen!
Seit einiger Zeit beschäftigt mich die Frage wo ich mir welche LED's an mein Mopped montieren dürfte, wenn ich wollte. Auf der Internetseite vom TÜV konnte ich nur ersehen, das man beispielsweise vorne weiߟes, hinten rotes und an den seiten gelbes Licht haben muss. Auch hier im Forum habe ich unter der suche LED und TÜV etc nichts gefunden was mir weiterhilft. Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht?
Ich habe vor vielleicht etwas mit "indirekter" Beleuchtung zu machen, vielleicht unter der Verkleidung der Kleinen.
Also wie gesagt, für Ratschläge, Tipps und Links bin ich sehr dankbar =)

Nen schönen Abend noch, viel Spass bei dem schönen Wetter beim fahren und vor allem wünsche ich allen das Petrus über uns wacht =)

LG
Daniel
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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#2
Also in Österreich kannst montieren was Du willst.
Komplett rundumbeleuchtung, indirekte Beleuchtung, ....

Alles nur für Showzwecke, abschaltbar und nicht auf der Strasse zu verwenden.

Denke in D wirds genau so sein.

Mach was Du willst, aber schalte es auf der Strasse nicht ein, oder lass Dich nicht erwischen.

Ich selbst habe meine Hinterradbeleuchtung erst 4x auf der Strasse angehabt, da ich nicht weiss, was der Spass kostet,
wenn Die mich erwischen.

Und die Ausrede: Bin wohl am Schalter angekommen, wird so auch nicht ziehen.
Richy aka Cthulhu
----i wear black till i found something darker----
GPZ 500A (EX500C) Bj.93, +50tkm, 60PS. LED-Miniblinker, Racingshield, Barracuda 2in2 400er, KuN Filter, Stahlflex, Beleuchtet, REALE 117 DB
3.Platz Anreise ´09, 3.Platz Technik ´10
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#3
Also bei Autos in Deutschland ist die alleinige Montage von z.B. einer Unterbodenbeleuchtung schon verboten.
Einzige Möglichkeit das zu umgehen: Einen netten Tüvler erwischen der das dann als "Einstiegshilfe" einträgt. DANN allerdings muss die Beleuchtung mit der Tür gekoppelt sein, sodass sie nicht an sein kann während die Tür zu ist (also nicht an während der Fahrt). Man sieht wie pingelig die Deutschen sind Snooty
Ich denke ähnlich wirds wohl mit Motorrädern zugehen. Viel Spielraum in Sachen Licht/LEDs wird es nicht geben.

Edit: Im Fahrzeuginneren ist übrigens so ziemlich ALLES erlaubt. Das Licht darf nur nicht nach auߟen dringen. Nun erklär mir jemand was beim Motorrad unter Interieur und was unter Exterieur fällt. Think Laughing
Gruߟ Ben

Kawasaki GPZ 500S, EZ: 7/94, 60 PS, <30000km, Hashiru 2in2, Rizoma Blinker vorne, Halbes Candy Wine Red

Ich bremse auch für... ne... wegen Blondinen!
NRW-Stammtisch! Jeder 2. Sonntag im Monat im Cafe Hubraum Solingen!
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#4
Moin.
Im grunde darfst du LEDS anbauen du musst Lediglich die Mase zum Hauptscheinwerfer und zum Rücklicht einhalten.
Ein E zeichen wäre auch nicht schlecht Mr. Green
Gruss Bernd
GPZ 500S - EX500D1 - Bj 1994 - Schwarz-Silber

Erholung an der Nordsee
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#5
Hab da schon mal mit der polente drüber geredet.... und habe folgendes zur antwort bekommen.....

du darfst grundsätzlich keine zusatzbeleuchtung wie unterboden oder motorbeleuchtung an dein mopped anbringen... man könnte ja den verkehr und deren teilnehmer zusehr verwirren und ablenken... solltest du es doch tun kostet das 3 punkte in flensburg... ne saftige anzeige u.s.w....

alerdings besteht die möglichkeit sich eine beleuchtung in vorm von leds oder der gleichen beim tüv eintragen zu lassen... die dienen dan sozusagen als "Absteighilfe".... da würde ich mich aber erst beim tüv schlau machen.... so in anführunszeichen sinnlose sachen wie bremsscheiben beleuchtung sind hier nicht zugelassen.... ausser bei ner goldwing.... aber jetzt freg mich nicht warum das bei der so ist....
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#6
Pakonti schrieb:Ein E zeichen wäre auch nicht schlecht Mr. Green

stimmt, damit haben hier ja schon einige ein "böses" Erwachen gehabt.

Ich bin mit meiner Maschine fehlerfrei durch den TÜV gekommen und unter uns, ich habe nur noch im Scheinwerfer "Glüh-Obst" drin, alles andere leuchtet per LED, einschlieߟlich Tachobeleuchtung, Blinker, Rücklicht mit Kennzeichenbeleuchtung.

Dein Problem ist die indirekte Beleuchtung von irgendwelchen Teilen, ich war gestern im OBI und mir sind da LED-Beleuchtungs-Kits in die Hände gefallen, die leider blau geleuchtet haben, das sind 2 Streifen a' 5 LEDs mit einer Schalterbox verbunden, muss also nur noch die 12V anklemmen und fertig Wink

PS.: kann man seine TÜV nicht auch bei den Ösis machen, ist doch auch EU Think
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#7
Das gelbe Licht an den Seiten braucht man doch nur, wenn das Fahrzeug eine gewisse Länge überschritten hat?!
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#8
Trejvic schrieb:Also bei Autos in Deutschland ist die alleinige Montage von z.B. einer Unterbodenbeleuchtung schon verboten.
Einzige Möglichkeit das zu umgehen: Einen netten Tüvler erwischen der das dann als "Einstiegshilfe" einträgt. DANN allerdings muss die Beleuchtung mit der Tür gekoppelt sein, sodass sie nicht an sein kann während die Tür zu ist (also nicht an während der Fahrt). Man sieht wie pingelig die Deutschen sind Snooty
Ich denke ähnlich wirds wohl mit Motorrädern zugehen. Viel Spielraum in Sachen Licht/LEDs wird es nicht geben.

Edit: Im Fahrzeuginneren ist übrigens so ziemlich ALLES erlaubt. Das Licht darf nur nicht nach auߟen dringen. Nun erklär mir jemand was beim Motorrad unter Interieur und was unter Exterieur fällt. Think Laughing

Also da sind die Deutschen ja wirklich etwas streng. Wie ist das wenn ich denn dann nach D fahre?
Bei uns darf ich anschrauben was ich will (Licht halt jetzt), solange ich es nicht im Bereich der STVO anmache.
Richy aka Cthulhu
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#9
Moinsen,

im Prinzip ist alles gesagt:

Alle an einem im öffentlichen Verkehrsraum benutzten Kfz montierten Beleuchtungseinrichtungen müssen:

- Bauartgeprüft sein,
- den Regeln der StVO / StVZO genügen

dazu gilt: nach vorne weiߟ, zur Seite gelb, nach hinten rot... (allgemeine Grundregeln)

Alle sonstigen farbigen LED's, Unterboden- oder Motorbeleuchtungen, etc. sind nicht zulässig; dürfen in Deutschland noch nicht einmal betriebsbereit montiert sein...

Trejvic schrieb:Einzige Möglichkeit das zu umgehen: Einen netten Tüvler erwischen der das dann als "Einstiegshilfe" einträgt. DANN allerdings muss die Beleuchtung mit der Tür gekoppelt sein, sodass sie nicht an sein kann während die Tür zu ist

Das wäre sicherlich möglich... warum auch nicht. Automatische Ein- Ausschaltung; kein Betrieb während der Fahrt...

cthulhu schrieb:Also da sind die Deutschen ja wirklich etwas streng. Wie ist das wenn ich denn dann nach D fahre?
Bei uns darf ich anschrauben was ich will (Licht halt jetzt), solange ich es nicht im Bereich der STVO anmache.

Du darfst die Sachen montiert lassen, jedoch nicht einschalten, weil Dein Fahrzeug nicht unter die StVZO fällt, nur unter die StVO...

Grüߟe, Sascha.
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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#10
Oh man, wieso einfach wenns auch kompliziert geht? Ich lass dann wohl mal lieber die Finger von der LED-Sonderbeleuchtung.

Dudu schrieb:[...] ich habe nur noch im Scheinwerfer "Glüh-Obst" drin, alles andere leuchtet per LED, einschlieߟlich Tachobeleuchtung[...]
Also beim Tacho weiߟ ich das es 100%ig nicht erlaubt ist. Weder beim Motorrad noch beim Auto.

Was ich mich allerdings Frage ist, ob eine zusätzliche Beleuchtung vorne (wie bei AUDI die LED-Leiste), in Form einer Reihe LED's beim Motorrad erlaubt ist.... damit lieߟe sich dann ja vielleicht irgendwas beim TÜV abwickeln.
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#11
Daniel schrieb:Also beim Tacho weiߟ ich das es 100%ig nicht erlaubt ist. Weder beim Motorrad noch beim Auto.
Wieso das denn? Gerade beim Tacho im Auto sieht doch keiner von auߟen was da leuchtet. Und beim Moped... Hey Standardbirnen raus; blaue LEDs rein. Ich meine da auch mal iwo gelesen zu haben dass das ok ist. Zumindest gibt es meiner Meinung kein Paragraph in der StVZO der da was vorschreibt oder verbietet. Nur spezielle Lampen sind vorgeschrieben. Blau Fernlicht. Grün Blinker. Das einzige was beachtet werden muss: Darf mich selber bei der Fahrt nicht ablenken. Nicht blenden, nicht zu dunkel.
Gruߟ Ben

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#12
Klickst Du hier oder hier

bzgl. Tagesfahrleuchten hatten wir ja schon einiges im Forum...im Wesentlichen: §17 StVO sagt, dass Krafträder am Tag mit Abblendlicht fahren müssen. Tagesfahrleuchten dürfen aber nicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchten.. Doh

Somit heben diese beiden Normen auf, dass an einem Kraftrad Tagesfahrleuchten in Betrieb sein dürfen... Shifty

Grüߟe, Sascha
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#13
Daniel schrieb:
Joker schrieb:[...] ich habe nur noch im Scheinwerfer "Glüh-Obst" drin, alles andere leuchtet per LED, einschlieߟlich Tachobeleuchtung[...]
Also beim Tacho weiߟ ich das es 100%ig nicht erlaubt ist. Weder beim Motorrad noch beim Auto.

Was ich mich allerdings Frage ist, ob eine zusätzliche Beleuchtung vorne (wie bei AUDI die LED-Leiste), in Form einer Reihe LED's beim Motorrad erlaubt ist.... damit lieߟe sich dann ja vielleicht irgendwas beim TÜV abwickeln.


ups, da habe ich mich auch noch geirrt, die Backlight ist eine EL-Folie, wie ist es damit ?
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#14
Ok da steht:
Zitat:Wichtig: In den beschriebenen Farbvorgaben steckt zugleich
ein striktes Verbot, ein Fahrzeug – egal ob Auto
oder Motorrad – mit einem andersartigen "Licht-
Feuerwerk" auszustaffieren. Auch wenn es manchen
jungen Biker noch so reizt: Auf Dinge wie Lichtgirlanden
an den Packtaschen, einen bläulich angestrahlten
Motorblock, grüne "Katzenaugen" oder eine bunte
Sammlung von reflektierenden Aufklebern an der
Verkleidung seiner Maschine wird er verzichten müssen.
Ebenso verhält es sich mit Malereien am Motorrad,
bei denen Tagesleuchtfarben verwendet werden.
Wenn sich das jetzt auf Tachobeleuchtung beziehen soll, was ist denn dann z.B. mit dem Koso mit seiner blauen Hintergrundbeleuchtung? Think
Ich denke mal es sind zusätzliche (nicht unbedingt notwendige) "Leuchteinheiten" gemeint. Das ersetzen einer vorhandenen Tachobeleuchtung durch eine (Bleiben wir bei dem Beispiel) blaue wird wohl in Ordnung sein, sofern die Lesbarkeit gegeben ist und der Fahrer nicht durch Blenden o.Ä. abgelenkt wird. Ansonsten dürfte der Koso doch gar nicht erlaubt sein.
Gruߟ Ben

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#15
da oben muss ich mal grade wiedersprechen....

von wegen das unterbodenbeleuchtung instalieren darf aber nicht anschalten....

... laut aussage der polizen ist selbst das spazierenfahren einer solchen anlage untersagt... egal ob angeschlossen oder nicht...
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