Steve-o schrieb:wer hat denn überhaupt behauptet, dass ne Blaue Tachobeleuchtung illegal ist? solange wie du deinen Tacho gut ablesen kannst, er dich nicht blendet oder ablenkt, sollte niemand was dagegen einzuwenden haben...
Ist in meinen Augen deutlich herauszulesen.
Daniel schrieb:Also beim Tacho weiß ich das es 100%ig nicht erlaubt ist. Weder beim Motorrad noch beim Auto.
Rubino schrieb:Alles was nicht unter Rücklicht, Frontscheinwerfer, Standlicht, Blinker, Zusatzscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, oder Positionsleuchten (vorne weiß, Seite gelb, hinten Rot) fällt, ist während der Fahrt verboten.
Einerseits siest du das zu eng, wenn du meine Aussage darauf bezogen zitierst,
andererseits: Was glaubst du warum dieser Ganganzeigenbausatz im bereich der Stvo nicht zulässig ist ?
Trejvic schrieb:Wie wärs mit einer transparenten Gesetzgebung was und warum es verboten ist. Wo ich nachschlagen kann was ich machen darf ohne eben tagelang googlen und solche Diskussionen führen zu müssen.
Steve-o schrieb:wer hat denn überhaupt behauptet, dass ne Blaue Tachobeleuchtung illegal ist? solange wie du deinen Tacho gut ablesen kannst, er dich nicht blendet oder ablenkt, sollte niemand was dagegen einzuwenden haben...
Ist in meinen Augen deutlich herauszulesen.
Daniel schrieb:Also beim Tacho weiß ich das es 100%ig nicht erlaubt ist. Weder beim Motorrad noch beim Auto.
So ein Schwachsinn...
Im Innenraum kannst du machen was du willst...In meinem Auto leuchtet der Tacho komplett blau,das Display und sogar die Innenraumleuchte und weder Polizeit(die mich regelmässig rauszieht) noch TÜV haben was dagegen gesagt. Das einzige was beim TÜV einmal kam "Das Innenraumlicht ist ganz schön blau" darauf hab ich nur gesagt lieber das Licht als ich und damit war das weggelacht
Meines Wissens brauchst du nicht mal nen Tacho, du darfst nur nicht zu schnell fahren und das was vorhanden ist muss funktionieren und somit auch lesbar sein.
Mir wurde aber auch mal gesagt, das anbauen einer Unterbodenbeleuchtung ist nicht illegal, illegal wäre nur der Betrieb im Straßenverkehr!Und als Einstiegsbeleuchtung wäre es legal.Dafür leg ich meine Hand allerdings nicht ins Feuer...
Trejvic schrieb:Wenn sich das jetzt auf Tachobeleuchtung beziehen soll, was ist denn dann z.B. mit dem Koso mit seiner blauen Hintergrundbeleuchtung?
Ich denke mal es sind zusätzliche (nicht unbedingt notwendige) "Leuchteinheiten" gemeint. Das ersetzen einer vorhandenen Tachobeleuchtung durch eine (Bleiben wir bei dem Beispiel) blaue wird wohl in Ordnung sein, sofern die Lesbarkeit gegeben ist und der Fahrer nicht durch Blenden o.Ã. abgelenkt wird. Ansonsten dürfte der Koso doch gar nicht erlaubt sein.
bei nem koso ist das okay, weil das gerät als ganzes eine eg-abe hat.
und wenn du bei dem serientacho die beleuchtung veränderst (also auf blau,grün,was auch immer), dann müsste ganz streng genommen das leuchtmittel auch geprüft sein.
aber in hardt beim küs haben die mir erzählt, das die farbe egal ist. solange man alles lesen kann, es nicht übertrieben hell ist und die farbe der warnleuchten nicht verändert wird passt das schon.
aaaaber wenn dir die karre abfackelt, zahlt das deine versicherung nicht. es ist ein "unprofessioneller eingriff in die fahrzeugelektrik". dazu zählt übrigens auch ein autoradio, das man selber eingebaut hat.
2002er D alias "The Schlachtfeld" / Weiß Matt / Nackisch
Morpheus schrieb:Meines Wissens brauchst du nicht mal nen Tacho, du darfst nur nicht zu schnell fahren und das was vorhanden ist muss funktionieren und somit auch lesbar sein...
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie...
Somit dürfte das erledigt sein...
(75/443/EWG) RICHTLINIE DES RATES vom 26. Juni 1975
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das
Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen
4. VORSCHRIFTEN
4.1. Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten
Sichtfeld des Fahrers befinden, und der Anzeigewert muß sowohl bei
Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein.
Mehr habe ich dazu nicht gefunden... es muss demnach die Erkennbarkeit des Anzeigewertes zu jeder Tageszeit gewährleistet sein... wie auch immer. Somit kann es m.E. auch keine Vorschrift hinsichtlich der Belechtungsfarbe geben. Und die Tachobeleuchtung hat auch keine Außenwirkung...
Grüße, Sascha.
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC
Dekra schrieb:Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden
Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Ãnderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.