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Akido schrieb:Ihr seit SPITZE Leute.
Mit der Marke des Rollers kann die Polizei sicher was anfangen.
Die haben doch bestimmt Zugriff auf irgendeine Datenbank wo die zugelassenen Roller dieser Marke drinstehen.
Moinsen,
ja, gibt es; eine entsprechende Selektion sollte kein Thema sein, insbesondere wenn man Modell und Baujahr bzw. Erstzulassung eingrenzen kann... Die Kollegen wissen schon, was sie machen müssen... dauert bei Nennung der oben genannten Daten max. 3-4 Werktage... wobei ich gerade gelesen habe, dass es sich bei dem Roller um einen 50'er handelt und somit mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist.
Viele Versicherungen schludern extrem bei der EIngabe der Daten; das habe ich leider schon zu oft erlebt. Ein kleiner "Dreher" oder "Vergesser" in dem VersÃcherungsschein, insbesondere bei der Typenbezeichnung reicht aus, dass die Kiste in der Selektion nicht rauskommt...
Von daher, viel Glück... so'n Drecks***
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Huhu,
hab den Beitrag gerade gelesen und fühle mit dir... mir ist auch schon mal das Auto aufgebrochen worden.
Ich hab die Marke der Jacke wohl identifiziert. Hab ein wenig gegoogelt und dabei gesehen das es das "Road" Logo ist.
http://s.bazar.de/10-shl10000-30s1_m/mot...d-hose.jpg ein Label von Polo.... vll kann man dann ja noch ein wenig mehr eingrenzen.
LG
Boa
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Boa schrieb:Ich hab die Marke der Jacke wohl identifiziert. Hab ein wenig gegoogelt und dabei gesehen das es das "Road" Logo ist. Prima, ich Dank Dir.
Die Spur wird immer heisser.
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Schon was gesagt zu der Anzahl der Zulassungen was das Modell des Rollers angeht? Denke das ist die Spur die zu dem Sack führt
Der Kollege hat zwar kmpl Akteneinsicht, aber ich weis nicht ob er das mal eben so prüfen kann. Da sollte dann lieber dein Ansprechpartner rangehen, und damit solltest du dem auch aufn Sack gehen
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Cheops schrieb:Schon was gesagt zu der Anzahl der Zulassungen was das Modell des Rollers angeht? Denke das ist die Spur die zu dem Sack führt Absolut Null Infos. Schon merkwürdig was da im Moment passiert.
Letzte Woche rief unser Hausarzt an. Der wurde von einem Mann aus Dortmund informiert das er Papiere meiner Frau gefunden hat und diese bei der Polizei abgegeben hat. Warum hat der gerade unseren Hausarzt angerufen?
Ganz simpel: Er sagte das auf einem Rezept das bei den Papieren dabei war, der Stempel vom Arzt mit Tel.Nr. war.
Unsere Tel. Nr. hätte der gute Mann anhand der Papiere auch leicht finden können. Aber egal.
Ich jedenfalls dann bei der Polizei in Dortmund angerufen. Der Mitarbeiter (mit dem ich das letzte mal auch sprach) verwies mich an seine Kollegin da er nur Vertretung für selbige machte. Er bestätigte mir aber das Papiere abgegeben wurden.
Tagsdrauf habe ich die Kollegin angerufen. Die wusste nichts von Papieren.
Offiziel weiss ich also garnicht das Papiere abgegeben wurden. Wir haben bis heute noch nichts von der Polizei gehört.
Kein Schreiben mit Aktenzeichen kein garnichts. Das AZ weiss ich nur weil der Kollege der beim ersten Anruf Vertretung machte mir das telefonisch mitteilte.
Ich weiss ja nicht wie das normal gehandhabt wird. Aber bekommt ein Geschädigter im Normalfall nicht ein Schreiben von der Polizei indem das AZ und der Sachbearbeiter steht?
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Akido schrieb:,
Ich weiss ja nicht wie das normal gehandhabt wird. Aber bekommt ein Geschädigter im Normalfall nicht ein Schreiben von der Polizei indem das AZ und der Sachbearbeiter steht?
Hi,
ja, bekommst Du auf Anfrage; heißt bei uns im schönsten Bundesland: "Bescheinigung über eine Anzeigenerstattung". Darin ist die Vorgangsnummer und der Sachbearbeiter enthalten. Ist vor allem für die Versicherung und deren Nachfragen (z.B. Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, etc.).
Automatisch wird ein solches Schreiben zumindest bei uns nicht versandt!
Ich würde morgen noch mal bei der Sachbearbeiterin anrufen und bei ihr noch mal nachfragen... , kann ja mal vorkommen, dass die Deinen Ermittlungsvorgang gerade nicht auf dem Tisch hatte!
Bis denne, Sascha.
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Oh man, aber wenigstens ein kleiner Lichtblick.
Ich guck mal eben ausm Fenster ob drüben die dortmunder Polizei am arbeiten ist
Brummbrumm
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gpz-norden schrieb:"Bescheinigung über eine Anzeigenerstattung". Darin ist die Vorgangsnummer und der Sachbearbeiter enthalten. Ist vor allem für die Versicherung und deren Nachfragen (z.B. Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, etc.). Morgen rufe ich die gute Frau an und frage nach der "Bescheinigung über eine Anzeigenerstattung".
Vielen Dank Sascha.
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Ich kann noch nichts neues berichten. Infos von der Polizei absolut Null.
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Akido schrieb:Cheops schrieb:Letzte Woche rief unser Hausarzt an. Der wurde von einem Mann aus Dortmund informiert das er Papiere meiner Frau gefunden hat und diese bei der Polizei abgegeben hat. ? Wär interessant zu erfahren, wo der Mann die Papiere gefunden hat.
Würd schon mal was über den Aktionsradius des Autoknackers aussagen.
Wen haben wir denn aus Dortmund und Umgebung hier, der mal die Augen aufhalten könnte? Der Roller muss doch irgendwo mal auftauchen, so viele von den Dingern fahren ja nicht rum...
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Akido schrieb:Ich kann noch nichts neues berichten. Infos von der Polizei absolut Null.
Die StPO schrieb:§ 475
(1) Für eine Privatperson und für sonstige Stellen kann, unbeschadet der Vorschrift des § 406e, ein Rechtsanwalt Auskünfte aus Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Auskünfte sind zu versagen, wenn der hiervon Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 kann Akteneinsicht gewährt werden, wenn die Erteilung von Auskünften einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder nach Darlegung dessen, der Akteneinsicht begehrt, zur Wahrnehmung des berechtigten Interesses nicht ausreichen würde.
(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 können amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigt werden. Auf Antrag können dem Rechtsanwalt, soweit Akteneinsicht gewährt wird und nicht wichtige Gründe entgegenstehen, die Akten mit Ausnahme der Beweisstücke in seine Geschäftsräume oder seine Wohnung mitgegeben werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
(4) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 können auch Privatpersonen und sonstigen Stellen Auskünfte aus den Akten erteilt werden.
Moinsen,
wenn Rechtschutzversicherung: Anwalt einschalten und über den Akteneinsicht verlangen, ansonsten mal die Kollegen auf oben genannte Norm schriftlich "hinweisen" und versuchen, als Privatperson Akteneisicht zu erlangen... wobei natürlich die Gewährung der Akteneinsicht der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem Gericht obliegt...
Grüße, Sascha.
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Moin,
das sind ja mal verwertbare Infos von einem Insider. Als Outsider stösst man ja leider oft auf die Mauer, die des Schweigens oder der Scheibchentaktik.
Bedenklich finde ich, das ich armes Schwein ich schwarzes, ohne Rechtsbeistand fast nichts mehr machen kann.
Sascha, wir müssen uns unbedingt treffen wenn die Temperatur und die Niederschläge angemessen sind. Bis August hab ich dann auch den Vorwurfskatalog der letzten Jahre soweit aufgearbeitet das sich ein Gespräch lohnt.
Gruss Franz
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einfachnurfranz schrieb:...Sascha, wir müssen uns unbedingt treffen wenn die Temperatur und die Niederschläge angemessen sind. Bis August hab ich dann auch den Vorwurfskatalog der letzten Jahre soweit aufgearbeitet das sich ein Gespräch lohnt.
Gruss Franz
Hi Franz,
immer wieder gerne
winterliche... naja zur Zeit etwas verregnete Grüße,
Sascha.
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Akido schrieb:Ich kann noch nichts neues berichten. Infos von der Polizei absolut Null.
Ich frag nochmal ********************
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So..erst hatte er Krankenschein dann Urlaub..heute wieder imd Dienst und folgendes hat er mir gerade geschrieben
â¦..nichts neues**********************************â¦
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