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06.04.2014, 09:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.04.2014, 09:57 von Cheops.)
http://www.aachener-zeitung.de/mobile/lo...heckmobile
Diese weiten sich mittlerweile von der Eifel bis nach NRW aus.
Für mich is das ein glatter Mordversuch
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht. - Abraham Lincoln
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und was geschieht mit denen wenn sie die erwischen?
wenn man so etwas liest:
Hier geht es um vorsätzliches auffahren von Autofahrern auf Motorradfahrer !!
Pkw-Fahrer, die Bikern ins Heck fahren, begehen nur noch „einfache Körperverletzung“. (Foto: ADAC)Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Pkw-Fahrer, der einem
Motorradfahrer absichtlich ins Heck gefahren ist, nicht wegen
gefährlicher, sondern nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt
wird.
Das Urteil löst unter Motorradfahrern Kopfschütteln aus:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Pkw-Fahrer, der einem
Motorradfahrer absichtlich ins Heck gefahren ist, nicht wegen
gefährlicher, sondern nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt
wird. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass erst der
anschließende Sturz den Motorradfahrer verletzte.
Eine gefährliche
Körperverletzung könne nur infrage kommen, wenn bereits ein
Zusammenstoß von Pkw und Motorradfahrer zu den Verletzungen führen würde
und nicht erst der Sturz, so die Meinung der Richter. „Nach dem Gesetz
hätte ein unmittelbarer Kontakt zwischen Fahrzeug und dem Körper
vorliegen müssen, damit die Straftat als gefährliche Körperverletzung
gewertet werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der
Deutschen Anwaltshotline.
Der Motorradfahrer hatte sich nach dem
Sturz einen Rippenbruch und Abschürfungen zugezogen. Vor dem zuständigen
Landgericht wurde der Pkw-Fahrer unter anderem wegen gefährlicher
Körperverletzung zu einer Strafe von zwei Jahren und elf Monaten
verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, ging aber in
Revision, da er mit dem Strafmaß nicht einverstanden war. Der Fall ging
bis zu dem Bundesgerichtshof, wo dann entschieden wurde, dass der Täter
nur eine einfache Körperverletzung begangen hatte. (Az. 4 StR 453/13).
mfg
manta
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Richtig so! Mir egal ob der nen "verwirrten Eindruck" auf die Beamten gemacht hat. Wenn er es wirklich war: Ach ich schreibs lieber nicht! Aber ich wüsste schon was mit dem Typen anzufangen!!!
Das ist wie die Rasierklingen am Klettergerüst: [Bild:
http://www.mimikama.at/wp-content/upload...age261.png]
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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man kann es auch vereinfacht sagen --- motorradfahrer sind in diesem land freiwild.
mfg
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