Hi Leute ,
habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir helfen
Ich habe von einem Bekannten eine gpz 500 A geschenkt bekommen leider ohne Brief und Schein stand viele Jahre halt in seiner Garage.
Da er sie selber mal als ersatzteil Spender gekauft hatte ohne Brief aber sie nie gebraucht hat hat er sie mir geschenkt .
Leider ist es nicht möglich einen Neuen Brief zubekommen da keiner weis wo sie zuletzt zugelassen war.
Deshalb habe ich mir jetzt einen Rahmen gekauft mit brief und schein .
Dieser ist aber vom D Model .
Eigentlich ja kein Problem alles soweit umgebaut jedoch habe ich die Schwinge vom A Model übernommen .
Jetzt mein Problem im D Model Brief ist ja jetzt eine Andere Reifen größe eingetragen 110 vorne 130 hinten
Meine A Felgen haben 100 vorne 120 hinten Passen jetzt die Reifen von einer D Felge auf eine A Felge ?
Oder muss ich mir jetzt noch Felgen von der D Kaufen
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Um die Reifenbreite solltest du dir mal keine Sorgen machen. Ist dir aufgefallen, dass die A 16"- und die D 17"-Felgen hat?
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Die A hat 16" Felgen und die D 17" Felgen. Die Reifen werden also leider nicht passen.
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Ich würd ja gerne schlafen, aber mein Biorhythmus leidet unter den Temperaturen
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es ist heissssss, nix mit schlafen.
Hi danke für die Antworten
Also Gabel und Schwinge wurde alles von der A übernommen
Nur der Hauptrahmen ist von der D
Ja ist mir schon klar das die A 16 " hat und die D 17 "
Ist ja eigentich auch jetzt eine A da ja nur der Hauptrahmen von der D ist
Was kann ich tun ?
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Ich würds mal probieren.
Sprich zum tüv gehen (nicht dekra, gtü o.a.) und das denen genau so erklären.
Wenn du nen guten prüfer erwischst trägt der das um.
Zur Info, das A modell ist nach ABE444 in Deutschland zugelassen.
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es ist aber auch möglich das Moped wieder zuzulassen. Man kann bei der Zulassungsstelle einen neuen Brief beantragen. Dazu braucht man vom KBA (Kraftfahrtbundesamt) eine Bescheinigung, das das Moped auf keiner Fahndungsliste steht und sie somit sauber ist. Hab ich schon mal mit einem Auto so gemacht. Dann fährt man zur Zulassungsstelle beantragt einen KFZ-Brief und der wird dann zu einer TÜV-Station des Vertrauens geschickt. Man fährt meist auf Termin dorthin lässt die Maschine prüfen und alles ist gut. Es kann ganz nützlich sein, wenn man von einer Maschine des gleichen Baujahres eine Briefkopie vorlegen kann. So ist oder war die Vorgehensweise zumindest in Niedersachen.
Gruß c-de-ville
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21.07.2014, 22:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.07.2014, 23:00 von KAISKAWA.)
Hallo.
Habe mir gerade mal den Thread durchgelesen.
Also die Aufbietung eines Fahrzeugbriefes ist immer möglich.
Vorab sollte folgendes geklärt werden.
Mit der Fahrgestellnummer, die vorn am Rahmen auf dem Fabrikationsschild ist, geht man zunächst zur Polizei und fragt dort, ob die Maschiene auf der Fahndung steht.
Das geht eigentlich recht zügig.
Auch können die dort auch über KBA erfragen wer der letzte Halter war bzw. wo die Maschiene zugelassen war.
Vorrausgesetzt man fragt freundlich und erläutert das Problem.
Wenn der Halter bzw. letztes Kennzeichen ermittelt wurde , kann man Kontakt herstellen. Denn der letzte Amtliche Halter muss gegenüber seinem Zulassungbezirk mitteilen das der Brief verloren gegangen ist.
Kostst aber 22,80€
Mit der Ihm ausgestellten Bescheinigung über den Verlust kann man dann einen neuen Fahrzeugbrief bei seinen Straßenverkehrsamt beantragen!
Kostet aber über 50€ und dauert zwischen 4 -10 Wochen.
Ganz ehrlich gesagt hätte ich mir die Felgen und Schwinge usw von der D gebraucht besorgt... Kommt zum Ende glaube ich sogar günstiger.
Weil für die Sonderabnahme TÜV wegen der Änderung kostst auch um die 50€ und es kommen noch die Umtragungsgebühren beim Straßenverkehrsamt dazu. Sind glaube ich auch nochmal 35,00€
Gruß
Uwe
93er EZ: GPZ 500 S EX500A :MEINE GELIEBTE DAUERBAUSTELLE