28.06.2007, 20:15
Odske\;p=\"40681 schrieb:will hier zwar niemand zum offenfahren ermutigen..aber des von dem "du zahlst dein Leben lang" isn ammenmärchen un so nich richtig
die versicherung muss erstma zahlen..die können sich dann bis zu 5000 regress holen in besonders schweren fällen auch bis zu 10000
Hi, eigentlich wollte ich nichts dazu schreiben um auch wie Odske schreibt niemanden zu ermutigen oder sorglos zu machen, es ist aber so mit dem Regress.
Zitat:
Die Regressbegrenzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
Wenn infolge einer Obliegenheitsverletzung der Versicherer leistungsfrei ist und als Folge davon gegen den Kunden einen Anspruch darauf hat, seine dem Geschädigten bereits geleisteten Aufwendungen erstattet zu bekommen, so kann dies bei heutzutage leicht zu erreichenden hohen Schadenssummen die Existenzvernichtung des Versicherungsnehmers bedeuten.
Um dies zu vermeiden, müssen die Versicherungen ihre Regressforderung der Höhe nach begrenzen. Sofern der gesamte von der Versicherung zu regulierende Schaden nicht geringer ist (dann ist der Regress auf die Schadenshöhe begrenzt), gelten folgende Höchstbeträge:
Alles unter folgendem Link
Strafrechtliche Konsequenzen kommen natürlich trotzdem, aber nicht die existenz bedrohenden Schadensersatzleistungen.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling