Guten Mittag,
...hab da mal so ne Frage, die mich schon etwas beschäftigt hat.
Hab vor paar jahren mal ne Probezeitverlängerung bekommen.
Wie sieht das denn nun eigentlich aus? Hab ich die +2 Jahre zu dem Datum als ich den Führerschein zum ersten mal in der Hand hatte oder kommen die +2 Jahre dazu als ich den Führerschein nach einer Sperrfrist wiederbekommen hab. D.h. auf der Rückseite des Führerscheins steht das 'neuere' Datum drauf, nicht das Datum als ich ihn gemacht hab.
...in meinen Unterlagen find ich da auch keine Lösung.
lg
ich denke das man die restprobezeit plus 2jahre auf das wiedererteilungsdatum des führerscheins anrechnet(das neuere). alles ander wäre ja wegen der zeit zwischen lappenentzug und wiedererteilung irgendwie unsinnig.
Hi,
das heißt du hast einen komplett neuen Führerschein bekommen?
Ist es denn dann so, dass wenn man den Führerschein nie abgeben musste, auch ganz sicher keine Probezeitverlängerung haben kann?
Gruß
pat
pat\;p=\"62162 schrieb:das heißt du hast einen komplett neuen Führerschein bekommen?
Ist es denn dann so, dass wenn man den Führerschein nie abgeben musste, auch ganz sicher keine Probezeitverlängerung haben kann?
Hey,
danke erstmal.
Richtig, musste mir einen neu machen lassen weil sie ihn eingezogen hatten und ich durfte mir erst nach der 8-monatigen Fahrverbotszeit wieder einen erstellen lassen.
Das wäre perfekt, weil meine Probezeit dann am 1.3. vorbei ist (am 1.3.06 hab ich ihn wiederbekommen, das Datum steht auch hinten aufm Führerschein drauf).
Hab im März eh Tüv, da kann ich mir dann gleich neue Reifen eintragen lassen, Tüv machen uuuuuuuund die Drossel rausnehmen!!
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Nur weil der Führerschein nie eingezogen wurde heißt das nicht das man keine verlängerte Probezeit haben kann.
die Probezeitverlängerung gilt ab dem Zeitpunkt wo die "normale" eigentlich abgelaufen wäre,solange man nur ein Fahrverbot hatte.
Wenn du ihn aber komplett neu machen musstest gilt das neue Datum.
Ich muss es wissen, ich habs auf insgesamt ganze 5 Jahre Probezeit geschafft
Aber was hast DU für 8-Monate Fahrverbot angestellt ???
Alkohol ?
Greetz
Rubino
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Kann man mal in die Runde fragen, was für eine Dummheit man machen muss, damit man die Probezeit "nachsitzen" darf :
Mehr sage ich noch nicht, jetzt seid ihr erst mal gefragt
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Also die erste Dummheit (zumindest bei mir):
Unbedingt nen Mercedes Pagode von vorne sehen wollen und deswegen mit 100km/h in ne Ortschafft brettern.
die 2te: Sich während man noch in der Probezeit ist bei Dummheit 1 erwischen lassen
ääh ja, volltreffer.
War halt ne Dummheit, die man als Jugendlicher macht.
War aber sehr traurig.
2 Wochen Sturmfrei, Auto von bekannten bekommen. Am ersten SA auf ner Party gewesen, im Auto gepennt -> am morgen angehalten worden -> rest alk. ... und das übliche ...( eig. gings mir ja ganz normal ...)
8 Monate Fahrverbot, Nachschulung (deswegen auch +2 Jahre Probezeitverlängerung), insgesamt hab ich 700€ gezahlt, +7Punkte.
Musste den Schein nur neu erstellen, nicht selbst nochmal alles machen. Ich weiß nichtmal des genaue Datum wann ich ihn damals bekommen hab. Blos irgendwann im Sommer 2004.
also das heißt, dass meine Probezeit nicht im März sondern im Sommer 2008 rum ist ... ?
ich fürchte schon.
wie ich schrieb, restprobezeit der ersten probezeit(bis einzug des führerscheins)
+ zwei jahre ab neuerteilung des Führerscheins.(als wenn du den lappen 6 monate hattest bis sie ihn dir abnahmen =18monate+24monate wegen der verlängerung...)ich meine es ist so!
aber ruf doch mal deinen fahrleherer an!der muss das genau wissen!
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GL_Corona\;p=\"62169 schrieb:Kann man mal in die Runde fragen, was für eine Dummheit man machen muss, damit man die Probezeit "nachsitzen" darf :
Mein Bruder hatte in der Probezeit z.B. nen Unfall, bei dem er Schuld war mit insgesamt drei Beteiligten und mächtig Sachschaden und schon haste die Verlängerung.
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bei einem bekannten von mir wars dreimal innerhalb von 24std. geblitzt zu werden.einmal rotblitze,zweimal auf der landstraße-->meiner meinung nach ziemlich dämlich!
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brucewillswissen\;p=\"62176 schrieb:+ zwei jahre ab neuerteilung des Führerscheins.(als wenn du den lappen 6 monate hattest bis sie ihn dir abnahmen =18monate+24monate wegen der verlängerung...)ich meine es ist so!
aber ruf doch mal deinen fahrlehrer an!der muss das genau wissen!
Ich mein das zählt seit der ersten Ausstellung.
Also 4 Jahre seit du ihn bekommen hast.
Wenn das im Sommer 2004 war, musst du wohl noch warten.
Aber der Tipp mit dem Fahrlehrer ist gut, oder probiers mal bei der Führerscheinbehörde.
@rubino
die 8 monate die er keinen lappen hatte müssten deiner theorie nach ja als probezeit angesehen werden...ich glaube nicht das die behörden so gütig sind...
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gütig nicht, aber faul.
Da sind bestimmt 10 Leute 2 Monate lang damit beschäftigt auf die Probezeit 8 Monate drauf zu rechnen
Ich hatte 1 Monat Fahrverbot, der wurde mir auch nicht draufgerechnet.
Man soll ja auch durch die Nachschulung einsichtig werden.
Die einzige Einsicht die uns der Fahrlehrer da vermittelt hat, war sich nich mehr erwischen zu lassen
Aber gilt die Probezeitverlängerung überhaupt auch für die Krad-Drosselung ???
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Rubino\;p=\"62195 schrieb:Aber gilt die Probezeitverlängerung überhaupt auch für die Krad-Drosselung ???
Da is die Verlängerung der Probezeit noch das geringste Übel. Hängen ne Menge Owis und sogar Steuerhinterziehung dran.
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