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Hi, "mein freund" wurde geblitzt... ca 110-120 in der 70er zone... ja landstraße ist einfach zu verlockend, mal bisschen mit dem gas zu spielen
gesehen wurde der blitzer im vorfeld kein stück... auch kein auto oder sonstiges in der nähe... auch nicht später von den grünen abgefangen...
ich denke mal dass nur von vorne geblitzt wurde aber wie ist das denn wenn nicht... kann dann gesagt werden das ein anderer gefahren ist... kann dadurch die nachschulung umgangen werden? oder klappt sowas im allgemeinen nichmehr..
bitte um infos, wenn ihr was wisst
EX500D BJ 02
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Wie, des klappt überhaupt noch bei den mobilen?
"Bin nicht gefahren" kannste auch zu 90% ziemlich knicken, die machen einmal Bild von der Fahrzeugfront und dann ziehense extra nochmal Fahrerfront raus. Und spätestens an dem Gesicht, dass da im Helm klebt, sehenses ja dann.
Und ganz ehrlich, wie blöd sieht das den aus, wenn son eklig blau oder grün/weißer Partywagen vorm Haus steht wegen ner Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nur um zu gucken wem die Optik gehört? ;O)
400 Ocken für ne Nachschulung is schon en Batzen Kohle, aber alles andere wird noch teurer.
Mit Mayo oder zum Mitnehmen? Nimm doch einfach Rauhfaser!
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meiner meinung nach ist das so... wenn die dir nicht nachweisen können, wer gefahren ist, können sie ja nicht wilkürlich dir die Strafe auferlegen. also wird erstmal keiner bestraft. was jedoch passieren wird: dem Eigentümer des Motorrades wird das führen eines Fahrtenbuches auferlegt... was sich jedoch unter bestimmten umständen auch umgehen lässt ich kann da die Seite der Kanzlei Hönig empfehlen.
1.weiteste Anreise Norden2010
2.Motorradquiz Norden2010
3.weiteste Anfahrt Ansbach2008
2.weiteste Anfahrt Ansbach2013
Umbauten:Xenon,LED-Miniblinker,LED-Kennzeichenbel.,blaues umgeschweißtes Geweih,SaitoII-Heizgriffe,Blaue LEDs und 2in2 Barracuda Carbon
also,
laut bußgeldkatalog:
+41 bis 50 km/h 125 € 4Punkte 1 Monat
(+ ca. 20€ Bearbeitungsgebühr)
... das von einer anderen Seite
'Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 41 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.'
...
um das Fahrverbot kommste wahrscheinlich nicht rum. Du kannst des aber event. so einrichten (falls du n Saisonkennzeichen am Moped hast). Dass du die Frist verlängerst in der du 1 Monat nicht fahren darfst. Näheres kann ich dir sagen wenn du sicher weißt was Sache ist ...
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Steve-o\;p=\"75071 schrieb:ich kann da die Seite der Kanzlei Hönig empfehlen.
Die Seite gefällt mir....
Zitat:Der Fall: Wilhelm Brause, er nun schon wieder. Heute mal ganz in Schwarz: Schwarzes Mopped, schwarzes Leder, schwarzer Helm mit schwarzem Visier. Wilhelm fährt (mit Fahrerlaubnis, also doch nicht ganz schwarz) durch's Dorf,....
irgendwie kommt mir das seeeehr bekannt vor! *lach*
Gruß
Dark
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1. kann dem Halter des Moppeds das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Wenn dann später das Buch geprüft wird und da fehlen (nachweisbare) Fahrten, wird's nochmal teuer.
2. wenn ein Kennzeichen erkannt wurde, kann ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, um den Fahrer zu ermitteln (Gesichtszüge, Klamotten, Körperhaltung etc.). Diese Kosten werden dann bei einer Zuordnung und Bestrafung mit auferlegt.
Man kann sich natürlich erst einmal dumm stellen und das Bild einsehen (wenn das Kennzeichen tatsächlich erkannt wurde). Wie das dann ausgeht???????????
Also bleibt die Frage, ob der "Blitzer" das Kennzeichen ablesen konnte. Konnte er es nicht, wird der Kumpel nochmal schweinisches Glück gehabt haben.
Sollte das Kennzeichen erkannt worden sein, würde ich an seiner Stelle in den sauren Apfel beißen und mit den Konsequenzen leben (müssen) und das Ganze unter "Lehrgeld" abspeichern.
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Pakonti\;p=\"75114 schrieb:Schau mal hier rein
Genau, oder vielleicht mal hier!
Dann noch das:
Fahrtenbuchauflage, § 31a StVZO
Die Behörde kann gemäß § 31a StVZO gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassenden Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.
Ein Fahrtenbuch darf erst angeordnet werden, wenn der Fahrzeugführer im Rahmen der Ermittlungen nicht mit angemessenem Aufwand ausfindig gemacht werden konnte. Die Anordnung eines Fahrtenbuchs setzt kein Verschulden des Halters voraus. Sie ist jedoch unzulässig, wenn sie unverhältnismäßig wäre.
Ob eine Fahrtenbuchauflage erteilt werden darf oder nicht, richtet sich auch danach, wie der Betroffene sich im Ermittlungsverfahren verhalten hat, insbesondere wie er an den Ermittlungen mitgewirkt hat oder nicht....
Dazu kommt noch, dass sie Auferlegung eines Fahrtenbuches natürlich kostenpflichtig gegenüber dem Betroffenen ist. Bei uns kostet die Auferlegung Euro 75,- zzgl Bearbeitungsgebühr... meistens übersteigt man damit noch das Bußgeld...
Aber ich würde nun erst mal abwarten, ob Dein Freund überhaupt eine Anhörung bekommt, denn schließlich muss sich der Messbeamte ja das Kennzeichen notiert haben...
Grüße, Sascha
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vielen dank für die schnellen antworten..
kann man gesichtszüge auf einem getöntem visir erkennen (Schuberth S1 sonnenblende)
ich gehe nicht davon aus, dass jemand das schild aufschreiben konnte in der zeit.. somal auch nicht direkt nen wagen gesehen wurde...
aber im regelfall ist das soweiso so dass die ganze geschichte erstmal so seine zeit dauert oder?
bis man angeschrieben wird dauert doch 2-3 monate oder? zusammen mit der strafanzeige bekommt man doch immer das blitzerfoto (oder ist das nur bei auto so?)?!
ich denke dann wird das mit dem fahrverbot nurnoch halb so wild.. aber das gelt tut halt schon weh... ich weiß, selber schuld... ihr kennt das ja... landstraßen können soooooo verlockend sein
abwann muss man denn zur nachschulung? weil das punktekonto is bislang noch 0
EX500D BJ 02
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lynato`\;p=\"75131 schrieb:abwann muss man denn zur nachschulung? weil das punktekonto is bislang noch 0
Hmmmh, soweit ich weiß kommt derjenige, der sich noch in der Probezeit befindet, bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit zur Nachschulung, die mindestens einen Punkt nach sich zieht (also ab einem Bußgeld von Euro 40,-)
hab's gefunden:
Wann muss man zur Nachschulung?
Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:
* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren roter Ampeln,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug
* voraussichtlich ab Sommer 2007: Alkohol am Steuer (Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen)
Auf dieser Seite steht's!!
Sascha
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lynato`\;p=\"75039 schrieb:Hi, "mein freund" wurde geblitzt... ca 110-120 in der 70er zone... ja landstraße ist einfach zu verlockend, mal bisschen mit dem gas zu spielen
gesehen wurde der blitzer im vorfeld kein stück... auch kein auto oder sonstiges in der nähe... auch nicht später von den grünen abgefangen...
ich denke mal dass nur von vorne geblitzt wurde aber wie ist das denn wenn nicht... kann dann gesagt werden das ein anderer gefahren ist... kann dadurch die nachschulung umgangen werden? oder klappt sowas im allgemeinen nichmehr..
bitte um infos, wenn ihr was wisst
Erst einen auf dicke Hose machen und dann den Schwanz einziehen ?
Sowat lieb ick ja
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Was hat er denn schlimmes gemacht?
Gruß Tilli
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Tilli\;p=\"75154 schrieb:Was hat er denn schlimmes gemacht?
Gruß Tilli
:hae: Verstehe ich jetzt auch nicht :hae:
Sascha
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Also, ich wurde auch schon mit dem Mopped geblitzt. Und obwohl ich auch kein Auto dazu gesehen habe, kannte man beim Amt mein Kennzeichen.
Allerdings hat das bei mir keine 2-3 Monate gedauert, ehe ich das Foto hatte.
Solltest Du allerdings ein Fahrverbot auferlegt bekommen, hast Du in der Regel 3 oder 6 Monate (genau weiß ich es nicht mehr) Zeit, um Deinen Schein abzugeben. Nur wenn Du Wiederholungstäter bist, kann diese Frist bis auf 2 Wochen gekürzt werden.
Wichtig ist auch noch folgendes. Du bekommst 1 Monat Fahrverbot, keine 4 Wochen. Such Dir also einen Monat mit nur 30 Tagen aus. Der Februar ist ja leider schon rum
LG
Fronti
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