Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Geht noch die Ausrede "bin nicht gefahren"?
#1
Hi, "mein freund" wurde geblitzt... ca 110-120 in der 70er zone... ja landstraße ist einfach zu verlockend, mal bisschen mit dem gas zu spielen Sad

gesehen wurde der blitzer im vorfeld kein stück... auch kein auto oder sonstiges in der nähe... auch nicht später von den grünen abgefangen...
ich denke mal dass nur von vorne geblitzt wurde aber wie ist das denn wenn nicht... kann dann gesagt werden das ein anderer gefahren ist... kann dadurch die nachschulung umgangen werden? oder klappt sowas im allgemeinen nichmehr..

bitte um infos, wenn ihr was wisst Smile
EX500D BJ 02
Zitieren
#2
Wie, des klappt überhaupt noch bei den mobilen?

"Bin nicht gefahren" kannste auch zu 90% ziemlich knicken, die machen einmal Bild von der Fahrzeugfront und dann ziehense extra nochmal Fahrerfront raus. Und spätestens an dem Gesicht, dass da im Helm klebt, sehenses ja dann.

Und ganz ehrlich, wie blöd sieht das den aus, wenn son eklig blau oder grün/weiߟer Partywagen vorm Haus steht wegen ner Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nur um zu gucken wem die Optik gehört? ;O)
400 Ocken für ne Nachschulung is schon en Batzen Kohle, aber alles andere wird noch teurer.
Mit Mayo oder zum Mitnehmen? Nimm doch einfach Rauhfaser!

Dat Fell:A1, EZ 10.04.1987, 97,5tkm, Barracuda 2-1, Minis, Höherlgg, Stahlflex, Fell
Die Pommes:A7, EZ 21.05.1993, 22tmiles
Zitieren
#3
lynato`\;p=\"75039 schrieb:Hi, "mein freund" wurde geblitzt... ca 110-120 in der 70er zone... ja landstraße ist einfach zu verlockend, mal bisschen mit dem gas zu spielen Sad

gesehen wurde der blitzer im vorfeld kein stück... auch kein auto oder sonstiges in der nähe... auch nicht später von den grünen abgefangen...
ich denke mal dass nur von vorne geblitzt wurde aber wie ist das denn wenn nicht... kann dann gesagt werden das ein anderer gefahren ist... kann dadurch die nachschulung umgangen werden? oder klappt sowas im allgemeinen nichmehr..

bitte um infos, wenn ihr was wisst Smile

das wäre ja viiiieeeel zu einfach.....soweit ich weiss, kann man Dir künftig das Führen eines Fahrtenbuches auferlegen. Um die Strafe selbst wirst Du aber denke ich nicht herumkommen. Gewöhn Dich schon mal ans Busfahren Wink
Vier Finger zum Gruß erhoben Smile
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
Zitieren
#4
meiner meinung nach ist das so... wenn die dir nicht nachweisen können, wer gefahren ist, können sie ja nicht wilkürlich dir die Strafe auferlegen. also wird erstmal keiner bestraft. was jedoch passieren wird: dem Eigentümer des Motorrades wird das führen eines Fahrtenbuches auferlegt... was sich jedoch unter bestimmten umständen auch umgehen lässt Wink ich kann da die Seite der Kanzlei Hönig empfehlen.
1.weiteste Anreise Norden2010
2.Motorradquiz Norden2010
3.weiteste Anfahrt Ansbach2008
2.weiteste Anfahrt Ansbach2013
Umbauten:Xenon,LED-Miniblinker,LED-Kennzeichenbel.,blaues umgeschweiߟtes Geweih,SaitoII-Heizgriffe,Blaue LEDs und 2in2 Barracuda Carbon
Zitieren
#5
also,

laut buߟgeldkatalog:

+41 bis 50 km/h 125 € 4Punkte 1 Monat
(+ ca. 20€ Bearbeitungsgebühr)

... das von einer anderen Seite
'Sie sind auߟerhalb geschlossener Ortschaften 41 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Auߟerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.'

...
um das Fahrverbot kommste wahrscheinlich nicht rum. Du kannst des aber event. so einrichten (falls du n Saisonkennzeichen am Moped hast). Dass du die Frist verlängerst in der du 1 Monat nicht fahren darfst. Näheres kann ich dir sagen wenn du sicher weiߟt was Sache ist ...
Zitieren
#6
Steve-o\;p=\"75071 schrieb:ich kann da die Seite der Kanzlei Hönig empfehlen.

Die Seite gefällt mir....

Zitat:Der Fall: Wilhelm Brause, er nun schon wieder. Heute mal ganz in Schwarz: Schwarzes Mopped, schwarzes Leder, schwarzer Helm mit schwarzem Visier. Wilhelm fährt (mit Fahrerlaubnis, also doch nicht ganz schwarz) durch's Dorf,....

irgendwie kommt mir das seeeehr bekannt vor! *lach*

Gruߟ
Dark
EX500D, BJ '95, obsidian schwarz metallic, jede Menge Veränderungen
(1. Motor)
[Bild: https://gpz.info/uploads/Tacho-Signatur.png]
Zitieren
#7
1. kann dem Halter des Moppeds das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Wenn dann später das Buch geprüft wird und da fehlen (nachweisbare) Fahrten, wird's nochmal teuer.

2. wenn ein Kennzeichen erkannt wurde, kann ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, um den Fahrer zu ermitteln (Gesichtszüge, Klamotten, Körperhaltung etc.). Diese Kosten werden dann bei einer Zuordnung und Bestrafung mit auferlegt.

Man kann sich natürlich erst einmal dumm stellen und das Bild einsehen (wenn das Kennzeichen tatsächlich erkannt wurde). Wie das dann ausgeht???????????

Also bleibt die Frage, ob der "Blitzer" das Kennzeichen ablesen konnte. Konnte er es nicht, wird der Kumpel nochmal schweinisches Glück gehabt haben.
Sollte das Kennzeichen erkannt worden sein, würde ich an seiner Stelle in den sauren Apfel beiߟen und mit den Konsequenzen leben (müssen) und das Ganze unter "Lehrgeld" abspeichern.
EX500D, CANDY WINE RED, Bj. 94, 54 tkm

2. Preis Schönheitswettbewerb 2015


Meine Galerie
Zitieren
#8
Schau mal hier rein
Gruss Bernd
GPZ 500S - EX500D1 - Bj 1994 - Schwarz-Silber

Erholung an der Nordsee
Zitieren
#9
Pakonti\;p=\"75114 schrieb:Schau mal hier rein

Genau, oder vielleicht mal hier!

Dann noch das:

Fahrtenbuchauflage, § 31a StVZO

Die Behörde kann gemäߟ § 31a StVZO gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassenden Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.

Ein Fahrtenbuch darf erst angeordnet werden, wenn der Fahrzeugführer im Rahmen der Ermittlungen nicht mit angemessenem Aufwand ausfindig gemacht werden konnte. Die Anordnung eines Fahrtenbuchs setzt kein Verschulden des Halters voraus. Sie ist jedoch unzulässig, wenn sie unverhältnismäߟig wäre.

Ob eine Fahrtenbuchauflage erteilt werden darf oder nicht, richtet sich auch danach, wie der Betroffene sich im Ermittlungsverfahren verhalten hat, insbesondere wie er an den Ermittlungen mitgewirkt hat oder nicht....


Dazu kommt noch, dass sie Auferlegung eines Fahrtenbuches natürlich kostenpflichtig gegenüber dem Betroffenen ist. Bei uns kostet die Auferlegung Euro 75,- zzgl Bearbeitungsgebühr... meistens übersteigt man damit noch das Buߟgeld...

Aber ich würde nun erst mal abwarten, ob Dein Freund überhaupt eine Anhörung bekommt, denn schlieߟlich muss sich der Messbeamte ja das Kennzeichen notiert haben... Rolleyes

Grüߟe, Sascha
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
Zitieren
#10
vielen dank für die schnellen antworten..

kann man gesichtszüge auf einem getöntem visir erkennen (Schuberth S1 sonnenblende)
ich gehe nicht davon aus, dass jemand das schild aufschreiben konnte in der zeit.. somal auch nicht direkt nen wagen gesehen wurde...

aber im regelfall ist das soweiso so dass die ganze geschichte erstmal so seine zeit dauert oder?
bis man angeschrieben wird dauert doch 2-3 monate oder? zusammen mit der strafanzeige bekommt man doch immer das blitzerfoto (oder ist das nur bei auto so?)?!
ich denke dann wird das mit dem fahrverbot nurnoch halb so wild.. aber das gelt tut halt schon weh... ich weiߟ, selber schuld... ihr kennt das ja... landstraßen können soooooo verlockend sein Wink

abwann muss man denn zur nachschulung? weil das punktekonto is bislang noch 0 Wink
EX500D BJ 02
Zitieren
#11
lynato`\;p=\"75131 schrieb:abwann muss man denn zur nachschulung? weil das punktekonto is bislang noch 0 Wink

Hmmmh, soweit ich weiߟ kommt derjenige, der sich noch in der Probezeit befindet, bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit zur Nachschulung, die mindestens einen Punkt nach sich zieht (also ab einem Buߟgeld von Euro 40,-)

hab's gefunden:

Wann muss man zur Nachschulung?

Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Buߟgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:

* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren roter Ampeln,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug
* voraussichtlich ab Sommer 2007: Alkohol am Steuer (Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen)

Auf dieser Seite steht's!!

Sascha
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
Zitieren
#12
lynato`\;p=\"75039 schrieb:Hi, "mein freund" wurde geblitzt... ca 110-120 in der 70er zone... ja landstraße ist einfach zu verlockend, mal bisschen mit dem gas zu spielen Sad

gesehen wurde der blitzer im vorfeld kein stück... auch kein auto oder sonstiges in der nähe... auch nicht später von den grünen abgefangen...
ich denke mal dass nur von vorne geblitzt wurde aber wie ist das denn wenn nicht... kann dann gesagt werden das ein anderer gefahren ist... kann dadurch die nachschulung umgangen werden? oder klappt sowas im allgemeinen nichmehr..

bitte um infos, wenn ihr was wisst Smile

Erst einen auf dicke Hose machen und dann den Schwanz einziehen ?

Sowat lieb ick ja Evil
Zitieren
#13
Was hat er denn schlimmes gemacht?

Gruߟ Tilli
Brummbrumm
Zitieren
#14
Tilli\;p=\"75154 schrieb:Was hat er denn schlimmes gemacht?

Gruߟ Tilli

:hae: Verstehe ich jetzt auch nicht :hae:

Sascha
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
Zitieren
#15
Also, ich wurde auch schon mit dem Mopped geblitzt. Und obwohl ich auch kein Auto dazu gesehen habe, kannte man beim Amt mein Kennzeichen.
Allerdings hat das bei mir keine 2-3 Monate gedauert, ehe ich das Foto hatte.
Solltest Du allerdings ein Fahrverbot auferlegt bekommen, hast Du in der Regel 3 oder 6 Monate (genau weiߟ ich es nicht mehr) Zeit, um Deinen Schein abzugeben. Nur wenn Du Wiederholungstäter bist, kann diese Frist bis auf 2 Wochen gekürzt werden.
Wichtig ist auch noch folgendes. Du bekommst 1 Monat Fahrverbot, keine 4 Wochen. Such Dir also einen Monat mit nur 30 Tagen aus. Der Februar ist ja leider schon rum Wink Wink

LG

Fronti Wink
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste