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gpz-norden\;p=\"75135 schrieb:lynato`\;p=\"75131 schrieb:abwann muss man denn zur nachschulung? weil das punktekonto is bislang noch 0
Hmmmh, soweit ich weiß kommt derjenige, der sich noch in der Probezeit befindet, bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit zur Nachschulung, die mindestens einen Punkt nach sich zieht (also ab einem Bußgeld von Euro 40,-)
hab's gefunden:
Wann muss man zur Nachschulung?
Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:
* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren roter Ampeln,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug
* voraussichtlich ab Sommer 2007: Alkohol am Steuer (Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen)
Auf dieser Seite steht's!!
Sascha
also seh ich das richtig, dass so ein seminar nur kommt, wenn man noch in der probezeit ist?
ist ja dann relativ unproblematisch...
Avicularia\;p=\"75136 schrieb:Erst einen auf dicke Hose machen und dann den Schwanz einziehen ?
Sowat lieb ick ja
was du damit meinst, kann ich nu nicht ganz nachvollziehen?
macht man auf dicke hose, wenn man zu schnell fährt?? wem will man auf ner landstraße imponieren?? den kühen auf der weide?
EX500D BJ 02
Also ein Bekannter von mir wurde auch letztes Jahr zweimal sogar geblitzt. Einmal mit Laser (aber nicht aufgehalten --> keine Konsequenz) und einmal innerorts mit 70km/h aus nem Messwagen rausgeblitzt. Der hat da aber auch kein Briefchen bekommen.
Aber vielleicht lohnen sich so Nachforschungen erst, wenn man mehr als 21km/h zu schnell war?
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naja weiss nicht ob das nun sooo einfach ist... okay wenn so ein aufkleber drauf wäre, wär das schon doof
aber wenn nicht ist es ja nun nicht so schlüssig, wo sich der fahrer im internet auf hällt, wenn er überhaupt internet hat...
auserdem is ja auchnoch die frage ob er da wohnt, wo er geblitzt wurde
ich glaube wir schweifen vom thema ab...
danke nochmal für alle antworten
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Also nochmal zum Thema Fristen: eine Verkehrsordnungswidrigkeit "verjährt" nach drei Monaten. Solltest du also nach ca. vier Monaten nix gehört haben, kannst du schon langsam dreimal auf Holz klopfen.
Eine erste Anhörung sollte so nach 4-6 Wochen bei dir sein.
Wie heißt es so schön: Die Zeit heilt (fast) alle Wunden.
edit: Zum Thema ermitteln: es gibt auch Polizisten, die Motorrad fahren und die sich besser auskennen als so mancher Biker...
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Martin (webmaster)\;p=\"75248 schrieb:zum Thema "erkennen"....da brauchst Du nur aufm Moped nen Aufkleber (z.B. <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.GPZ500s.de">www.GPZ500s.de</a><!-- w -->) haben, und die Polizei ist ja auch nicht blöd.
Ein paar Blicke in die Fahrerliste und auf die Karte, schon wird das eng. Sofern man nicht grad in einer Grosstadt wohnt, wo 500 GPZ's gleicher Farbe angemeldet sind
drum bin ich auch kein Freund von pol. Kennzeichen auf 'Bildern/Videos im Internet. Wie gesagt, Lesen können die allemal...(auch in Foren...)
Lieber 5 Minuten feig,
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na dann hab ich ja glück das nur nen fruend davon betroffen ist
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