20.10.2008, 22:18
Servus Kollegen,
ich bräuchte heut mal Eure Hilfe in rechtlichen Sachen.
Also ich bestellte mir vor mehreren Wochen bei Ebay von einem gewerblichen Händler eine SD-Karte für mein Handy.
Diese war leider nicht kompatibel also machte ich von meinem Rückgaberecht gebraucht und schickte sie zurück(kein Einschreiben mit Rückschein, ganz normal).
Tja die Ware ist angeblich nicht angekommen.
Bei der Post stellte ich einen Nachforschungsantrag der bis heute zu keinem Ergebnis führte.
Es folgten eine Verwarnung von Ebay(von ebay zurückgezogen nach meinerseitigem Kontakt mit ihnen), Zahlungsaufforderungen und gerade ein Mahnung inkl Inkoassobürodrohung.
Das Standartprogramm eben, einschüchtern und soâ¦
In bei Nachforschungen in seinen Bewertungen fand ich einen fast identischen Fall.
So, jetzt möchte ich Euch um Rat fragen, hattet Ihr auch schon mal so etwas Ãhnliches?
Was sollte ich als nächstes tun?
Ich habe meiner Meinung nach mit dem Nachforschunsantrag bei der Post meine Handlungsrahmen ausgeschöpft.
Liegt das Rückversandrisiko bei einem gewerblichem Händler evtl bei Ihm?
Bin für jeden Tipp dankbar, je rechtlich fundierter desto mehrâ¦
Gruß
Jonathan
ich bräuchte heut mal Eure Hilfe in rechtlichen Sachen.
Also ich bestellte mir vor mehreren Wochen bei Ebay von einem gewerblichen Händler eine SD-Karte für mein Handy.
Diese war leider nicht kompatibel also machte ich von meinem Rückgaberecht gebraucht und schickte sie zurück(kein Einschreiben mit Rückschein, ganz normal).
Tja die Ware ist angeblich nicht angekommen.
Bei der Post stellte ich einen Nachforschungsantrag der bis heute zu keinem Ergebnis führte.
Es folgten eine Verwarnung von Ebay(von ebay zurückgezogen nach meinerseitigem Kontakt mit ihnen), Zahlungsaufforderungen und gerade ein Mahnung inkl Inkoassobürodrohung.
Das Standartprogramm eben, einschüchtern und soâ¦
In bei Nachforschungen in seinen Bewertungen fand ich einen fast identischen Fall.
So, jetzt möchte ich Euch um Rat fragen, hattet Ihr auch schon mal so etwas Ãhnliches?
Was sollte ich als nächstes tun?
Ich habe meiner Meinung nach mit dem Nachforschunsantrag bei der Post meine Handlungsrahmen ausgeschöpft.
Liegt das Rückversandrisiko bei einem gewerblichem Händler evtl bei Ihm?
Bin für jeden Tipp dankbar, je rechtlich fundierter desto mehrâ¦
Gruß
Jonathan