20.12.2009, 11:16
Würd ich auch sagen. Eingetragen heißt ja überprüft! Und wenn die offen ist und keine Eintragung vorhanden ist, dann könnte die ja jeder entdrosselt haben. Eine Gewährleistung auf die Korrektheit der Entdrosselung liegt also nicht vor. Damit kann auch keiner eine mögliche Gefährdung ausschließen (gerade deswegen wird ja kontrolliert). Ergo: Keine Betriebserlaubnis.
Wenn jemand mehr als Halbwissen hat, dann bitte ich denjenigen dennoch um Aufklärung. (Nein! Nicht die mit Bienchen und Blümchen ^^)
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Gruß Ben
Kawasaki GPZ 500S, EZ: 7/94, 60 PS, <30000km, Hashiru 2in2, Rizoma Blinker vorne, Halbes Candy Wine Red
Ich bremse auch für... ne... wegen Blondinen!
NRW-Stammtisch! Jeder 2. Sonntag im Monat im Cafe Hubraum Solingen!
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