20.07.2006, 09:01
Zitat:Warnung vor nachgerüstetem Xenon-Abblendlicht!Quelle: Veröffentlichung des KBA
Das Krafftfahrt-Bundesamt in Flensburg warnt davor, Motorräder nachträglich mit Xenon für das Abblendlicht auszustatten.
Voraussetzung für die Zulassung von »Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten« fürs Abblendlicht sind eine automatische Leuchtweitenregulierung, eine Scheinwerferreinigungsanlage und ein System, das ein ständig eingeschaltetes Abblendlicht auch bei Fernlicht sicherstellt.
Zitat:Info neuer Stand: BMW verbaut Xenon ohne Leuchtw.reg.+Waschanlage.Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.motorradonline24.de/forum/showflat.php?Cat=&Board=Recht&Number=82051&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1">http://www.motorradonline24.de/forum/sh ... o=&fpart=1</a><!-- m -->
Kann nach EU Recht eingebaut werden. Lt.TÜV Hessen ist bei einer Umrüstung zu beachten, daß das Fernlicht extra leuchtet, dh.der Xenon-Abblendlichtbrenner darf bei Fernlicht nicht ausgehen!
Und wo bekommen wir da jetzt was definitives her?
Mal beim KBA oder beim TÜV anfragen...
Xenon hätte schon was
Björn
"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."
Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
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