11.02.2010, 07:56
habe jetzt antwort von der dekra:
also mein dekra-mensch sagt das eine eintragung laut gesetzgeber pflicht ist aber:
die änderung an der leistung (und auch so) ist so minimal das man mit sicherheit keinen dekra prüfer findet der einem das einträgt, er muss soviele rechnungen machen, prüfstand und alles mögliche an gutachten machen das es scih für die rund 50 € nicht lohnt, er meint wenn ich einen finde ders macht kann ichs machen lassen aber ansonsten ist es inoff. egal, selbstv. unter der vorraussetzung das es ordentlich gemacht ist, laso nicht das ritzel von vorner mit 14 zähnen hinten angeschweißt wird ( seine worte) selbst bei einem unfall ist das ein punkt der im gutachten nie auftaucht da motorradfahrer immer zu schnell unterwegs sind, da wird sich dann mehr auf reifen bremsen luftfilter und vergasertuning konzentriert sollte einer mit "übermäßiger" geschwindigkeit verunglückt sein.
lediglich bei maschinen welche über das ritzel/kettenrad gedrosselt sind ( glaube bei yamaha hab ich das mal gelesen) ist die sache etwas anderst
also fazit: eintragung ist pflicht kann aber vernachlässigt werden
bei nichteintragung erlischt die zulassung
also mein dekra-mensch sagt das eine eintragung laut gesetzgeber pflicht ist aber:
die änderung an der leistung (und auch so) ist so minimal das man mit sicherheit keinen dekra prüfer findet der einem das einträgt, er muss soviele rechnungen machen, prüfstand und alles mögliche an gutachten machen das es scih für die rund 50 € nicht lohnt, er meint wenn ich einen finde ders macht kann ichs machen lassen aber ansonsten ist es inoff. egal, selbstv. unter der vorraussetzung das es ordentlich gemacht ist, laso nicht das ritzel von vorner mit 14 zähnen hinten angeschweißt wird ( seine worte) selbst bei einem unfall ist das ein punkt der im gutachten nie auftaucht da motorradfahrer immer zu schnell unterwegs sind, da wird sich dann mehr auf reifen bremsen luftfilter und vergasertuning konzentriert sollte einer mit "übermäßiger" geschwindigkeit verunglückt sein.
lediglich bei maschinen welche über das ritzel/kettenrad gedrosselt sind ( glaube bei yamaha hab ich das mal gelesen) ist die sache etwas anderst
also fazit: eintragung ist pflicht kann aber vernachlässigt werden
bei nichteintragung erlischt die zulassung