18.02.2010, 22:15
wenn eine anzahlung geleistet wurde ist normalerweise bereits ein vertrag geschlossen worden.
ein vertrag muss nicht zwingend schriftlich sein, eine mündliche abmachung ist ebenso bindend.
was die anzahlung betrifft, kann sie, da du vom vertrag zurückgetreten bist, formell
als vertragsstrafe gelten. dies muss aber nach meinem wissen vereinbart sein.
aber das kann wohl ein anwalt besser klären, also wenigstens mal beraten lassen
ein vertrag muss nicht zwingend schriftlich sein, eine mündliche abmachung ist ebenso bindend.
was die anzahlung betrifft, kann sie, da du vom vertrag zurückgetreten bist, formell
als vertragsstrafe gelten. dies muss aber nach meinem wissen vereinbart sein.
aber das kann wohl ein anwalt besser klären, also wenigstens mal beraten lassen
