19.02.2010, 11:32
wepps schrieb:Kenne mich damit auch nicht aus, alles nur von "hören und sagen" und das hilft dirAu Wepps, da muss ich Dir, glaub ich, leider widersprechen. Was ich aus meinem Studium noch weiß, haben wir bei einem Kauf die Unterscheidung zwischen Verpflichtungs- (Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (Übergabe).
auch nicht wirklich weiter.
Vom "Gefühl" her würde ich sagen ist der Kaufvertrag natürlich noch nicht rechtskräftig
abgeschlossen, dazu fehlt unter anderem auch die Übergabe der Ware. Inwieweit
deine Anzahlung jetzt an dich zurück gezahlt werden muss hängt glaube ich auch mit den Rechtsvorschriften "Rücktritt vom Kaufvertrag" ab.
Ich würde deinen Fall hier mal schildern.
Gruß
Wepps
Vielleicht hat es ja jemand schneller an der Hand, ich müsste erst mal wieder BGB wälzen, aber ich glaube, dass er vom abgeschlossenen Kaufvertrag (2 Willenserklärungen) nicht so einfach zurücktreten kann. Durch sein konkludentes Handeln (Anzahlung) hat er auch ausgedrückt, dass er den Motor kaufen will.
Aber wie gesagt, war jetzt "aus der Hüfte geschossen".
Würde ich aber interessieren, wei es ausgegangen ist.
Gruß von dem mit dem "Roten"
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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