19.02.2010, 11:53
wepps schrieb:War mir schon klar, dass wir uns verstehenkle-driver schrieb:Au Wepps, da muss ich Dir, glaub ich, leider widersprechen.
Ja, wie bereits erwähnt![]()
wepps schrieb:Kenne mich damit auch nicht aus, alles nur von "hören und sagen" und das hilft dir
auch nicht wirklich weiter.
Vom "Gefühl" her würde ich sagen ist der Kaufvertrag natürlich noch nicht rechtskräftig
abgeschlossen, dazu fehlt unter anderem auch die Übergabe der Ware. Inwieweit
deine Anzahlung jetzt an dich zurück gezahlt werden muss hängt glaube ich auch mit den Rechtsvorschriften "Rücktritt vom Kaufvertrag" ab.
Gruß
Wepps
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
als ein Leben lang tot

