19.02.2010, 15:02
Zitat:also ist es so das eine anzahlung genau das gleiche in etwa wie eine unterschrift ist... es ist zwar nur eine mündlicher vertrag zu stande gekommen aber da ich die anzahlung gemacht habe währe ich jetzt eigentlich verplichtet den motor abzunehmen... allerdings darf er auch den motor nicht weiter verkaufen solange nichts anderes ausgemacht wurde.... und da nichts schrieftlich gemacht wurde in dem sinne gibt es da auch keine grosse zeitbeschrenkung.... soll heissen...wenn er den motor verkauft hat währe er verpflichtet die 100 euro wieder zurück zu zahlen.... ansonsten war es jetzt lehrgeld
Dann ist die Sache doch ganz klar - warte ein bis zwei Monate und sag ihm dann das du den Motor jetzt kaufen willst. Wahrscheinlich hat er ihn dann schon weiterverkauft und du bekommst dein Geld zurück
Wenn er ihn noch hat, musst du dir halt ne Ausrede einfallen lassen ^^
Ob das so legal ist weiß ich nicht