Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
zx 6r blinker
#5
die blinker sind theoretisch zulässig ist ein E13 ( glaube ich hieߟ die) dran, nen prüfer hab ich allerdings nicht gefragt,
Zitat:§§ 54 STVZO Abs 4.2.

an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Auߟenseite des Beiwagens angebracht sein,


hab zwar nicht gemessen könnte aber hinhauen Wink


edit: von der front sieht man genauso viol wie bei der zx bzw sogar 2 mm mehr da der winkel anderst ist
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
zx 6r blinker - von kahles - 25.02.2010, 13:35
Re: zx 6r blinker - von Rubino - 25.02.2010, 13:55
Re: zx 6r blinker - von saxonfahrer - 25.02.2010, 13:55
Re: zx 6r blinker - von tunnelratte - 25.02.2010, 14:24
Re: zx 6r blinker - von kahles - 25.02.2010, 14:25
Re: zx 6r blinker - von Rubino - 25.02.2010, 14:36
Re: zx 6r blinker - von kahles - 25.02.2010, 15:20

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste