28.02.2010, 15:40
Moinsen,
im Prinzip ist alles gesagt:
Alle an einem im öffentlichen Verkehrsraum benutzten Kfz montierten Beleuchtungseinrichtungen müssen:
- Bauartgeprüft sein,
- den Regeln der StVO / StVZO genügen
dazu gilt: nach vorne weiß, zur Seite gelb, nach hinten rot... (allgemeine Grundregeln)
Alle sonstigen farbigen LED's, Unterboden- oder Motorbeleuchtungen, etc. sind nicht zulässig; dürfen in Deutschland noch nicht einmal betriebsbereit montiert sein...
Das wäre sicherlich möglich... warum auch nicht. Automatische Ein- Ausschaltung; kein Betrieb während der Fahrt...
Du darfst die Sachen montiert lassen, jedoch nicht einschalten, weil Dein Fahrzeug nicht unter die StVZO fällt, nur unter die StVO...
Grüße, Sascha.
im Prinzip ist alles gesagt:
Alle an einem im öffentlichen Verkehrsraum benutzten Kfz montierten Beleuchtungseinrichtungen müssen:
- Bauartgeprüft sein,
- den Regeln der StVO / StVZO genügen
dazu gilt: nach vorne weiß, zur Seite gelb, nach hinten rot... (allgemeine Grundregeln)
Alle sonstigen farbigen LED's, Unterboden- oder Motorbeleuchtungen, etc. sind nicht zulässig; dürfen in Deutschland noch nicht einmal betriebsbereit montiert sein...
Trejvic schrieb:Einzige Möglichkeit das zu umgehen: Einen netten Tüvler erwischen der das dann als "Einstiegshilfe" einträgt. DANN allerdings muss die Beleuchtung mit der Tür gekoppelt sein, sodass sie nicht an sein kann während die Tür zu ist
Das wäre sicherlich möglich... warum auch nicht. Automatische Ein- Ausschaltung; kein Betrieb während der Fahrt...
cthulhu schrieb:Also da sind die Deutschen ja wirklich etwas streng. Wie ist das wenn ich denn dann nach D fahre?
Bei uns darf ich anschrauben was ich will (Licht halt jetzt), solange ich es nicht im Bereich der STVO anmache.
Du darfst die Sachen montiert lassen, jedoch nicht einschalten, weil Dein Fahrzeug nicht unter die StVZO fällt, nur unter die StVO...
Grüße, Sascha.