28.02.2010, 18:29
Oh man, wieso einfach wenns auch kompliziert geht? Ich lass dann wohl mal lieber die Finger von der LED-Sonderbeleuchtung.
Was ich mich allerdings Frage ist, ob eine zusätzliche Beleuchtung vorne (wie bei AUDI die LED-Leiste), in Form einer Reihe LED's beim Motorrad erlaubt ist.... damit ließe sich dann ja vielleicht irgendwas beim TÜV abwickeln.
Dudu schrieb:[...] ich habe nur noch im Scheinwerfer "Glüh-Obst" drin, alles andere leuchtet per LED, einschließlich Tachobeleuchtung[...]Also beim Tacho weiß ich das es 100%ig nicht erlaubt ist. Weder beim Motorrad noch beim Auto.
Was ich mich allerdings Frage ist, ob eine zusätzliche Beleuchtung vorne (wie bei AUDI die LED-Leiste), in Form einer Reihe LED's beim Motorrad erlaubt ist.... damit ließe sich dann ja vielleicht irgendwas beim TÜV abwickeln.
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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