28.02.2010, 21:54
Ok da steht:
Ich denke mal es sind zusätzliche (nicht unbedingt notwendige) "Leuchteinheiten" gemeint. Das ersetzen einer vorhandenen Tachobeleuchtung durch eine (Bleiben wir bei dem Beispiel) blaue wird wohl in Ordnung sein, sofern die Lesbarkeit gegeben ist und der Fahrer nicht durch Blenden o.Ã. abgelenkt wird. Ansonsten dürfte der Koso doch gar nicht erlaubt sein.
Zitat:Wichtig: In den beschriebenen Farbvorgaben steckt zugleichWenn sich das jetzt auf Tachobeleuchtung beziehen soll, was ist denn dann z.B. mit dem Koso mit seiner blauen Hintergrundbeleuchtung?
ein striktes Verbot, ein Fahrzeug â egal ob Auto
oder Motorrad â mit einem andersartigen "Licht-
Feuerwerk" auszustaffieren. Auch wenn es manchen
jungen Biker noch so reizt: Auf Dinge wie Lichtgirlanden
an den Packtaschen, einen bläulich angestrahlten
Motorblock, grüne "Katzenaugen" oder eine bunte
Sammlung von reflektierenden Aufklebern an der
Verkleidung seiner Maschine wird er verzichten müssen.
Ebenso verhält es sich mit Malereien am Motorrad,
bei denen Tagesleuchtfarben verwendet werden.
Ich denke mal es sind zusätzliche (nicht unbedingt notwendige) "Leuchteinheiten" gemeint. Das ersetzen einer vorhandenen Tachobeleuchtung durch eine (Bleiben wir bei dem Beispiel) blaue wird wohl in Ordnung sein, sofern die Lesbarkeit gegeben ist und der Fahrer nicht durch Blenden o.Ã. abgelenkt wird. Ansonsten dürfte der Koso doch gar nicht erlaubt sein.
Gruß Ben
Kawasaki GPZ 500S, EZ: 7/94, 60 PS, <30000km, Hashiru 2in2, Rizoma Blinker vorne, Halbes Candy Wine Red
Ich bremse auch für... ne... wegen Blondinen!
NRW-Stammtisch! Jeder 2. Sonntag im Monat im Cafe Hubraum Solingen!
Kawasaki GPZ 500S, EZ: 7/94, 60 PS, <30000km, Hashiru 2in2, Rizoma Blinker vorne, Halbes Candy Wine Red
Ich bremse auch für... ne... wegen Blondinen!
NRW-Stammtisch! Jeder 2. Sonntag im Monat im Cafe Hubraum Solingen!