02.03.2010, 13:06
Morpheus schrieb:Meines Wissens brauchst du nicht mal nen Tacho, du darfst nur nicht zu schnell fahren und das was vorhanden ist muss funktionieren und somit auch lesbar sein...
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie...
Somit dürfte das erledigt sein...
(75/443/EWG) RICHTLINIE DES RATES vom 26. Juni 1975
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das
Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen
4. VORSCHRIFTEN
4.1. Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten
Sichtfeld des Fahrers befinden, und der Anzeigewert muß sowohl bei
Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein.
Mehr habe ich dazu nicht gefunden... es muss demnach die Erkennbarkeit des Anzeigewertes zu jeder Tageszeit gewährleistet sein... wie auch immer. Somit kann es m.E. auch keine Vorschrift hinsichtlich der Belechtungsfarbe geben. Und die Tachobeleuchtung hat auch keine Außenwirkung...
![Think Think](https://gpz.info/images/smilies/eusa/think.gif)
Grüße, Sascha.