09.03.2010, 11:54
Tunnelratte schrieb:nur mal so am Rande die Bayerische Polzei hat in den Jahren 2007 und 2008 massiv Motorräder die zu schnell und/oder zu laut waren -unter Berufung auf die "Konkrete Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung"- sichergestellt, das heißt dann Fußbus Leute. erst ende letzen Jahres wurde die Sicherstellung von Fahrzeugen mit überhöhter Geschwindigkeit für Rechtswidrig erklärt der Part mit der Lautstärke ist davon nicht betroffen..
nur mal so am Rande die Bayerische Polzei hat in den Jahren 2007 und 2008 massiv Motorräder die zu schnell und/oder zu laut waren -unter Berufung auf die "Konkrete Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung"- sichergestellt, das heißt dann Fußbus Leute. erst ende letzen Jahres wurde die Sicherstellung von Fahrzeugen mit überhöhter Geschwindigkeit für Rechtswidrig erklärt der Part mit der Lautstärke ist davon nicht betroffen..
Zitat:Derzeit sind 2 Fallgestaltungen bei einer Kontrolle bekannt:
Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass der DB-Eater entfernt worden ist, wird der Verstoß
mit einem Bußgeld von EUR 25,00 bis EUR 30,00 verwarnt
oder
eine Anzeige aufgenommen und wie bisher mit EUR 50,00 nebst Punkten geahndet
Meines Erachtens ist die erste Lösung sachgerecht und entspricht der derzeit gültigen Rechtslage.
Mir bekannt ist, dass die letztgenannte Auffassung in Bayern und in Rheinland-Pfalz vertreten wird.
Damit wird zunächst einmal dem Biker der schwarze Peter zugeschoben, dieser darf sich dann mit dem Gericht in dieser Sache auseinandersetzen.
Das bestätigt ja das die Bayern gerne mal etwas eigen handeln...
Aber ich hatte eigentlich mal gelesen, das die Stilllegung aufgrund eines zu lauten Auspuffs nicht mehr gemacht werden darf. Hast du da vielleicht was zum nachlesen oder so?

