10.03.2010, 16:50
Das die beiden keine Strafe zu befürchten haben stimmt so nicht.
Es gibt die Regelung, dass man mit 14 Jahren erst strafmündig ist. Bis dahin obliegt man der "erhöhten" Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Ergo in dem Fall bekommen die Eltern sicherlich eine empflindliche Mitschuld am Geschehenen.
Weiterhin hat jedoch der Richter die Möglichkeit zur Anordnung eines med.psych. Gutachtens. Wird hierbei festgestellt das die geistige Reife eines 14+ Jährigen vorliegt kann den Tätern auch bereits Jugendstrafrecht als Urteilsbemessung zu Grunde gelegt werden. Das ganze wird zwar selten angewendet, jedoch finde ich dies in Anbetracht der "Schadenshöhe" durchaus als angebracht.
Bleibt nur zu hoffen das hier endlich mal Konsequenzen gezogen werden.
[meine Meinung]
Ich bin das ganze, "ich hatte ja so eine schlechte Kindheit und meine Eltern haben mich geschlagen" Leid. Mangelnde Erziehung ist keine Rechtfertigung für solche Taten. Hier geht es um Quälerei, also Vorsatz. Sowas kann man nicht rechtfertigen, mit gar nichts. Ich hoffe entsprechend auf drastische Strafen, auch wenn die beiden wohl erst 13 sind.
Es gibt die Regelung, dass man mit 14 Jahren erst strafmündig ist. Bis dahin obliegt man der "erhöhten" Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Ergo in dem Fall bekommen die Eltern sicherlich eine empflindliche Mitschuld am Geschehenen.
Weiterhin hat jedoch der Richter die Möglichkeit zur Anordnung eines med.psych. Gutachtens. Wird hierbei festgestellt das die geistige Reife eines 14+ Jährigen vorliegt kann den Tätern auch bereits Jugendstrafrecht als Urteilsbemessung zu Grunde gelegt werden. Das ganze wird zwar selten angewendet, jedoch finde ich dies in Anbetracht der "Schadenshöhe" durchaus als angebracht.
Bleibt nur zu hoffen das hier endlich mal Konsequenzen gezogen werden.
[meine Meinung]
Ich bin das ganze, "ich hatte ja so eine schlechte Kindheit und meine Eltern haben mich geschlagen" Leid. Mangelnde Erziehung ist keine Rechtfertigung für solche Taten. Hier geht es um Quälerei, also Vorsatz. Sowas kann man nicht rechtfertigen, mit gar nichts. Ich hoffe entsprechend auf drastische Strafen, auch wenn die beiden wohl erst 13 sind.
