17.03.2010, 09:40
Zitat:louis:
Auspuffanlagen mit EG-ABE müssen nicht in die Papiere eingetragen werden - die Stempelung auf dem Auspufftopf ist vom Gesetzgeber als alleiniger Legalitätsnachweis vorgesehen und ausreichend.
Auspuffanlagen mit ABE müssen ebenfalls nicht eingetragen werden - jedoch ist das ABE-Heftchen stets bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
eg-abe: nummer reicht
abe: schein mitführen
in der regel haben alle puffausanlagen eine eg-abe.
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