25.03.2010, 23:09
Jetzt habe ich mir grade eben die notwendigen Unterlagen für die BT45 aus dem DL-Bereich heruntergeladen und bin dabei über folgendes gestoßen:
Was heißt das jetzt für mich? Muss ich zum TÜV mit den neuen Reifen? Oder muss ich nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen?
Falls ich die SuFu falsch benutzt haben sollte tuts mir Leid, aber ich will schon sicher sein das alles mit rechten Dingen zu geht und ich mir diese Reifen auch bestellen kann. =)
PS.: Heute wieder ne nette Tour gemacht!
Wär cool wenn man sich mal auf ein kleines Ründchen im Ruhrpott treffen könnte!
Der Teilgutachtemann =) schrieb:Nach der Durchführung der technischen Ãnderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Ãnderungsabnahme vorzuführen.
Was heißt das jetzt für mich? Muss ich zum TÜV mit den neuen Reifen? Oder muss ich nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen?
Falls ich die SuFu falsch benutzt haben sollte tuts mir Leid, aber ich will schon sicher sein das alles mit rechten Dingen zu geht und ich mir diese Reifen auch bestellen kann. =)
PS.: Heute wieder ne nette Tour gemacht!
Wär cool wenn man sich mal auf ein kleines Ründchen im Ruhrpott treffen könnte!
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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