10.04.2010, 11:41
joerch schrieb:ja, könnte er, muss er sich aber eintragen lassen als "Diebstahlschutz lose mitgeführt", kein Scherz.Allerdings, dafür gibts die Sondergenehmigung für das mitführen loser Kleinteile
Das klingt so verdammt bescheuert, fast so schlimm wie "Leistungssteigerung durch Rückrüstung in den Originalzustand"
Ogrim schrieb:Andere Frage: Inwieweit trägt ein Lenkerschloss zur Verkehrssicherheit bei?!? O.ô Bei mir wurde noch NIE nach dem geguckt.Jedes Fahrzeug muss eine Diebstahlschutzeinrichtung haben

Heißt also ein Lenkradschloss sprich Wegfahrsperre, oder eben ein loses Schloss mit dem die unberechtigte Fahrt verhindert wird.
Bei mir gucken die immer danach
