20.04.2010, 20:24
Overdose schrieb:*winkt@allpolizisten*^^
Mich würde das Bußgeld für den §29 interesieren.
Wir können dann schonmal zusammenlegen...
So long.
Bitteschön:
129000 Sie fuhren in einem nicht genehmigten geschlossenen Verband.
§ 29 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
( A - 1 ) 25,00 €
129506 Sie sorgten als Verantwortlicher einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung nicht dafür, dass Verkehrsvorschriften/Auflagen *) befolgt wurden.
§ 29 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
( A - 1) 40,00 €
129600 Sie führten als Verantwortlicher eine erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durch.
§ 29 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 115 BKat
( A - 1) 40,00 €
Sascha