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Wechselsitzbank, Höcker und der TÜV
#5
Nabendst!

Martin (webmaster) schrieb:1. Der Höcker muss nicht eingetragen werden, wenn die hinteren Fussrasten dranbleiben und anstatt dem (demontierten) Soziushaltegriff ein geeigneter Halteriemen um die Sitzbank montiert wird - damit sich ein Sozius bei nicht angebrachtem Höcker festhalten kann. Zugbelastung muss mindestens 50 kg sein - wenn ich mich richtig erinnere.
Ja, aber wie mach ich das, wenn ich zwei Sitzbänke nehmen will, die man auswechseln kann?
Da würde ich dann eigentlich auf der einen den Höcker auch fest "installieren ".
Wenn man's denn nicht so macht, darf bei angebrachtem Höcker die Haltemöglichkeit mit abgedeckt sein, weil dann ja eh keiner drauf sitzen kann?

Zitat:2. Der Original-Höcker schliesst nahezu bündig mit der Seitenverkleidung ab und wird durch unter die Sitzbank greifende Plastik-Haken gehalten.

Bei Bedarf mach ich davon mal ein paar Bilder von der Unterseite der Sitzbank.
Danke erstmal für die Info und ja, paar Bilder von der Befestigung wären vielleicht nicht schlecht. Hab zwar ne A, aber das Prinzip kann man sich wohl trotzdem mal abgucken.


Gruߟ Igor
Unendlich ist des Pfuschers Kraft, wenn er mit dem Hebel schafft.
[alte Schrauberweisheit]
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[Kein Betreff] - von Reifenschaden - 18.11.2005, 09:56
[Kein Betreff] - von Andy - 19.11.2005, 17:54
Re: Wechselsitzbank, Höcker und der TÜV - von Igor - 19.11.2005, 21:32
[Kein Betreff] - von squaredancer - 28.03.2006, 15:32
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[Kein Betreff] - von Martin (webmaster) - 10.05.2006, 17:41

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