02.06.2010, 08:36
antibike schrieb:Aus der StVZo oder StVO ... weiß nich mehr genau, ist schon zu lang her.Rubino schrieb:die vorgeschriebene Leuchtweite von 50m@Rubino:
Ich muss hier eben mal Nachhaken. Wo hast du die Leuchtweite von 50m her?
Aber das was du da zitiert hast, sagt ja kaum was anderes aus:
Wenn in 25m Entfernung in Höhe der Scheinwerfermitte weniger als 1 lx ist,
dann lechtet der Scheinwerfer (Auto) grob die 50m aus
Bei dem Zitat gehts ja auch nur um die Blendung eines anderen Verkehrsteilnehmers.
Das wird aber auch nochmal spezifischer erläutert, muss mal nachgucken wo genau....